Protokoll:

Ausschussmitglied Dr. Will informierte den Ausschuss, dass im abgelaufenen Jahr 2017 eine Vielzahl von Vorhaben im ÖPNV mit Landesmitteln gefördert worden sei. Das Fördervolumen habe insgesamt 59 Mio. € betragen, wovon 49 Mio. € auf die ÖPNV-Pauschale und die pauschalierte Investitionsförderung nach den § 11, 12 ÖPNV-Gesetz entfalle und 10 Mio. € auf Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse (§ 13 ÖPNV-Gesetz). Auch für das laufende Jahr 2018, so die weiteren Ausführungen von Ausschussmitglied Dr. Will, sei die Förderliste bereits vorgestellt und beschlossen worden.

Demnach ergebe sich folgendes Bild: Insgesamt 80 Maßnahmen seien zur Förderung des ÖPNV vorgesehen, wovon 13 Vorhaben als Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse gelten und einer Förderung nach § 13 ÖPNV-Gesetz unterliegen. Das diesjährige Fördervolumen betrage mit einer leichten Steigerung gegenüber dem Vorjahr 67 Mio. €.

Aus diesem Topf würde unter anderem die bauliche Anpassung von insgesamt 24 Bahnhöfen an die künftigen Anforderungen der modernen RRX-Fahrzeuge finanziert. So werde beispielsweise der Mönchengladbacher Hauptbahnhof als einer der ersten Bahnhöfe überhaupt für die neuen Wagen des RRX umgebaut. Es sei vorgesehen, die beiden mittleren Bahnsteige 3 und 4 an den neuen Standard des RRX anzupassen.

 

Weiterer Gegenstand der ÖPNV-Förderung sei die sukzessive Anschaffung von Elektrobussen bzw. der partielle Ausbau der entsprechend hierfür nötigen Infrastruktur. Die Ausschussmitglieder nahmen darüber hinaus den Hinweis von Ausschussmitglied Dr. Will zur Kenntnis, wonach die diesjährige Tarifsteigerung in Höhe von 1,9 % maßvoll ausfalle und ersten Berechnungen zufolge wohl zu keiner Mehrbelastung für die kommunalen Aufgabenträger führen werde.

 

Ein weiteres Augenmerk richtete Ausschussmitglied Dr. Will auf die Reform des sog. Youngticket Plus. Aufgrund des nachgewiesenermaßen großen Interesses an einer verbundweiten Ausweitung des bisherigen Ticketangebotes, welches in der Vergangenheit noch preisstufenbezogen angeboten worden sei, gelte dieses Ticket nunmehr ab 2018 für alle in der Ausbildung befindlichen Fahrgäste verbundweit bzw. für das gesamte Gebiet des VRR. Dies trage insbesondere dem Umstand Rechnung, das Ausbildungsstätte und Wohnort häufig weit entfernt lägen. Der VRR berücksichtige hierbei die sich verändernden Kundenbedürfnisse, was auch zu einer tariflichen Umgestaltung des sog. Tagestickets ab 2018 führen werde. Ab Januar 2018 sei das Tagesticket nach Entwertung 24 Stunden gültig und könne insoweit künftig noch weit bis in den folgenden Kalendertag hinein genutzt werden. Eine weitere Neuerung in der Tariflandschaft sei ein unter touristischen Aspekten eingeführtes Ticket mit einer Gültigkeitsdauer von 48 Stunden ab Entwertung, welches dem festgestellten Reiseverhalten vieler Fahrgäste entspreche. Auch der grenzüberschreitende Verkehr, so Ausschussmitglied Dr. Will, sei unlängst nach Schließung einer weiteren tariflichen Lücke verbessert und nutzerfreundlicher gestaltet worden. So sei es künftig möglich, mit einem VRR-Ticket in den angrenzenden niederländischen Raum bis nach Venlo zu fahren.

Gegenstand weiterer künftiger Verbesserungen werde das den üblichen Fahrschein ersetzende und über das Smartphone zu lösende elektronische Ticket sein. Der VRR habe bereits in der Vergangenheit mehrere Anläufe unternommen und werde in Kürze in einer ersten Erprobungsstufe bzw. in einem als Testlauf zu bezeichnenden Pilotprojekt einen Versuch über mehrere Monate durchführen, währenddessen die Nutzer sich mit dem Smartphone innerhalb des VRR-Gebiets in jeden Bus oder in jeder Bahn ein- und auschecken können. In einer weiteren Phase dieses Testlaufes werde darüber hinaus ein ausschließlich entfernungsabhängiger Tarif getestet.

Ergänzende Ausführungen von Ausschussmitglied Dr. Will bezogen sich auf die weiterhin in Regionalzügen und S-Bahnen vom VRR eingesetzten sogenannten Sicherheitsteams. Derzeit seien insgesamt sechs Teams, bestehend aus je zwei Sicherheitskräften, auf allen Linien und zu allen Tageszeiten im VRR unterwegs. Diese Sicherheitsteams seien schwerpunktmäßig in den Abendstunden präsent und überdies auch variabel einsetzbar. Bei den Fahrgästen führe dies zu einer deutlichen Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Ein weiteres vom VRR anzugehendes Projekt sei die Schaffung von sog. Radparksystemen in Großstädten zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV.

 

Nach weiteren Anmerkungen seitens der Ausschussmitglieder Ibach (zum grenz- und verbundübergreifenden Verkehr) von Ausschussmitglied Fischer (zur Regiobahnfinanzierung sowie zu den Regionalbahnlinien RB 38 und RB 39) sowie von Ausschussmitglied Dorok (zu Übergangstarifen des VRR und des VRS) stellte Ausschussvorsitzender Holler keinen weiteren Informationsbedarf zu TOP 8 fest.