Protokoll:

Die Anfrage wurde schriftlich von der Verwaltung beantwortet und ist der Niederschrift beigefügt.

 

Kreistagsabgeordnete Kirsten Eickler kritisierte die mögliche Einführung von Barcodezetteln, mit denen Leistungsempfänger an Kassen von Supermärkten bezahlen können, da durch die Barcodezettel der Datenschutz nicht mehr gewährleistet sei. Es könne nicht sein, dass Leistungsempfänger sich vor anderen Menschen offenbaren. Die Bundesagentur sollte über die Einführung einer Geldkarte nachdenken, welche sich von der Optik her nicht von einer Girokarte unterscheide. Dadurch könne sichergestellt werden, dass Hartz 4 Empfänger nicht als solche „geoutet“ werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke merkte an, dass die Bundesagentur derzeit lediglich die Einführung solcher Barcodezettel prüfe und erst anschließend entscheide, ob diese als Lösung für die sofortige Bereitstellung Liquider Mittel für Leistungsempfänger in Betracht kämen. Die Entscheidung liege jedoch nicht beim Kreis, sondern beim Bund.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge ergänzte, dass die Barcodezettel nur zum Einsatz kämen, wenn jemand in sehr kurzer Zeit Geld benötige und die Überweisungsläufe aus technischen Gründen nicht mehr funktionieren. Derzeit gebe es in den Jobcentern Kassenautomaten, die jedoch technisch sehr anfällig für Angriffe seien. Aus diesem Grund sucht die Bundesagentur nach einer gesicherten Alternative für die schnelle Auszahlung liquider Mittel im Einzelfall. Ob der Barcodezettel überhaupt eingeführt werde, stehe noch nicht fest. Auf den Barcodezetteln sei nicht erkennbar, dass Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erbracht werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte, dass die Verwaltung für dieses Thema sensibilisiert wurde und kündigte an, in der nächsten Trägerversammlung die Barcodezettel nochmals zu besprechen.