Sitzung: 28.05.2009 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/923/2009
Beschluss:
Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Trägern von Beratungsstellen für den Personenkreis des § 67 SGB XII zu den förderungsfähigen Betriebskosten (Personal- und Sachausgaben), soweit sie nicht durch Zuwendungen des Landschaftsverbandes Rheinland abgedeckt sind, folgende Zuschüsse:
a) Fachberatungsstelle Neuss 110.187,27 €
b) Begleitetes Einzelwohnen Neuss 11.074,46 €
c) Fachberatungsstelle
Grevenbroich
(einschl. „Frauke“)
(alle Caritasverband für den Rhein-
Kreis Neuss e.V.) 87.591,61
€
d) Wohngemeinschaft
St. Bernhard
(Zisterzienserkloster Langwaden) 23.167,59
€
e) Fachberatungsstelle
für alleinstehende
Frauen Neuss
(SKF Neuss) 29.383,23
€
f) Sozialpädagogisch
betreute Wohngruppen
(Betreutes Wohnen für Frauen)
(SKF Neuss) 11.074,46
€
Die Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 zur Verfügung gestellt.
Protokoll:
Es lagen keine Wortmeldungen vor.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig