Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Revitalisierung der Parkanlage Jostensbusch entsprechend der vorgestellten Planung.


Protokoll:

Herr Corres erläuterte als Vertreter der Stadt Neuss die Planung zur Revitalisierung der Parkanlage nach Sturmschäden. Diese sei auch von der Initiative der Neusser Nordstadt initiiert worden. Die Fläche solle nicht aufgeforstet, sondern im Sinne der Parkanlage wiederhergestellt und aus Stadtklimatischen Gründen auch mit offenen Grünflächen versehen werden. Man habe dies zum Anlass für die vorgelegte Planung genommen. Die geschädigten Bäume würden nach erfolgter Untersuchung auf Höhlen und Horste gefällt.

Die ursprüngliche Wegeführung sei teilweise nicht mehr nutzbar oder überflüssig. Die Planung einer Wegeführung greife auch Pfade auf, die sich im Lauf der Zeit gebildet hätten. Die Versiegelung bleibe in der Fläche gleich.

Aktivbereiche würden nicht überall verteilt, sondern an der Straße Am Jostensbusch konzentriert. Damit könne sich im nordwestlichen Bereich bei reduzierten Wegeführungen die Natur besser entwickeln.

Die Wiesenflächen seien natürliche Entstehungsgebiete für Kaltluft und damit stadtklimatisch bedeutsam.

Geräte für alle Altersgruppen seien im Aktivbereich an der Straße vorgesehen und funktional von einander abgegrenzt.

 

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Dr. Wahode erläuterte er weiter, dass der freie zentrale Bereich früher baumbestanden gewesen sei. Hier sei nach den Stürmen bereits vor zwei Jahren aufgeräumt und eingesät worden. Hier seien vom Gartenarchitekten Modellierungen vorgeschlagen worden.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Arndt zur vorgesehenen Entwicklung der Freifläche und die Entwicklung von randlichen Staudenbereichen erläuterte Herr Corres, dass man einen trockenen Buchenwaldstandort gehabt habe. Hier sei eine Wildwiese eingesät worden die sich gut entwickelt habe. Dies werde bei der extensiv vorgesehenen Pflege berücksichtigt, es müsse jedoch auch Rücksicht auf die Nutzung der Freiflächen genommen werden. Die randliche Anordnung von Blühstreifen nehme er als Anregung gerne mit.

 

Beiratsmitglied Grimbach sah aus seiner Sicht kein Erfordernis zum zusätzlichen Setzen von Stauden, da der ehemalige Waldboden ein ausreichendes Potential besitze. Besser sei es, dies der natürlichen Entwicklung zu überlassen.

 

Vorsitzender Lechner regte an, bei Nachpflanzungen auch die Salweide zu berücksichtigen, da sie im Frühjahr die beste Bienenweide sei.

 

Herr Corres betonte, dass man Salix caprea mas verwende.

 

Beiratsmitglied Lechner wies darauf hin, dass die Salweide für hundert Insektenarten bedeutsam sei. So auch der Faulbaum zum Beispiel für den Zitronenfalter.

 

Herr Corres erläuterte, dass man nach Maßgabe der potentiell natürlichen Vegetation pflanzen werde.

 

Nach kurzer Diskussion über die Frage von Veranstaltungen in diesem Bereich erklärte Herr Schmitz, dass man als Untere Naturschutzbehörde keine Bedenken gegen kleinere Veranstaltungen habe. Die Zielsetzung des Landschaftsplanes sei hier auch die innerstädtische Erholung. Dies schließe kleinere Veranstaltungen ohne störende Wirkung im Bereich der Freiflächen mit ein.

 

Zur Frage des Vorsitzenden nach der Verbindung mit dem Kruchensbusch, der wiederum eine Verbindung zum Nordkanal besitze, erläuterte Herr Corres, dass in dem Bereich eine extensive Nutzung vorgesehen sei. Man habe dort nach den Stürmen aufräumen müssen und Kräuter angesät; deren Entwicklung hänge jedoch stark von der Pflege ab. Nach Bekämpfung der Distel und der großen Klette kämen nun auch wieder andere Kräuter durch. Hier würden auch die vorhandenen Wegeführungen nochmals überarbeitet. Der Kruchensbusch besitze andere Bodenverhältnisse. Hier habe man den früheren Pappelstandort u. a. mit Vogelkirsche und Stieleiche aufgeforstet.

Die Anregung von Vorsitzendem Lechner, auch die Ulme zu verwenden, nehme er gerne mit. Dies sei dafür ein geeigneter Standort.

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Wittmer zu den Möglichkeiten, die Freiflächen vor Hunden zu schützen, erläuterte er, dass man zumindest eine Beschilderung  zum Anleinen der Hunde mit Hinweis darauf, dass die Freiflächen nicht für Hunde gedacht seien, anbringen werde.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion über die Standorte der vorgesehenen Zierkirschen und Kaiserlinden im Eingangsbereich an der Straße, in deren Verlauf Herr Schmitz darauf hinwies, dass bestimmte Arten im Landschaftsschutzgebiet nicht vorgeschrieben seien, stellte der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.