Beschluss:

Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister ab dem 01.04.2018 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 320,00 Euro und eine monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 55,- Euro zu gewähren.

 


Protokoll:

Herr Graul stellte dar, dass der stellvertretende ehrenamtliche Kreisbrandmeister derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 160,00 Euro erhalte. In Anlehnung an die EntschVO und den zeitlichen Aufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit solle die Aufwandsentschädigung angemessen erhöht werden. Eine vom Landkreistag NRW im vergangenen Herbst durchgeführte Umfrage habe ein sehr heterogenes Bild ergeben. Der Vorschlag der Verwaltung liege im oberen Bereich der ermittelten Bandbreite. Herr Graul betonte, dass die jetzt vorgeschlagene Erhöhung angepasst werden könne.