Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Cöllen fragte an, ob in Bezug auf die Haushaltsplanung 2018/2019 die Ersparnis bei Gegenüberstellung von Mehr- bzw. Minderaufwand prozentual beziffert werden könne und ob im Hinblick auf den Personenkreis der osteuropäischen Leistungsbezieher („Residenzpflicht“) noch Handlungsbedarf bestehe. Darüber hinaus nehme er mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Kreis bei der Arbeit des Jobcenters Verbesserungsbedarf sehe. Aus eigener Erfahrung habe er zwischen petenten Jugendlichen und dem Jobcenter teils eine mangelhafte Kommunikation feststellen können, selbst bei Unterstützung durch Gerichts- und Bewährungshelfer.

 

Kreisdirektor Brügge führte aus, dass die Verwaltung keine Gegenüberstellung in dieser Form vorgenommen habe. Dies gestalte sich beispielsweise aufgrund der gesetzlich notwendig gewordenen Anpassung der Personalgestellung an das Jobcenter schwierig (Mehrausgaben Kreispersonal/Gegenfinanzierung durch Jobcenter). Bei der Hilfe zur Pflege erwarte man deutliche Minderaufwendungen und bei Investitionskostenzuschüssen Mehraufwendungen. Im SGB II-Bereich gehe man von deutlichen Minderaufwendungen gegenüber der Planung/ Fortschreibung aus. Dies gelte unter dem Vorbehalt, dass der Bund auch von Verfassung wegen weiterhin sein Versprechen halten kann, dass die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft vollständig finanziert werden.

 

Die Diskussion zur angesprochenen Osteuropa-Thematik habe sich wesentlich entspannt. Nach seinem Dafürhalten habe das gesetzgeberische Wirken gegriffen, so dass keine wesentlichen Mehraufwendungen im 3. Kapitel SGB XII diesbezüglich zu verzeichnen seien.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Bartsch teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass sich der Haushaltsansatz 2018 für Kosten der Unterkunft (ohne FlüKdU) - wie auf Folie 8 der Präsentation dargestellt - auf 75,503 Mio. Euro belaufe. Diesbezüglich befinde sich die Verwaltung mit dem Landkreistag NRW und dem Jobcenter im Austausch darüber, wie sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2018 fortentwickeln wird.

 

In Bezug auf das Soziale Handlungskonzept werde die Verwaltung vermutlich im zweiten oder dritten Quartal 2018 auf den Sozial- und Gesundheitsausschuss zukommen und sich detaillierter austauschen. Der Zeitpunkt hänge davon ab, wie sich dieser Bereich durch den Übergang von Projekten in das Regelwerk entwickle. Möglicherweise würden auch in das Regelwerk übergehende Projekte gefördert.

 

Kreistagsabgeordneter Thiel zeigte sich über das deutlich angestiegene Budget für Nachhilfe im Bereich Bildung und Teilhabe sehr erfreut. Was das Jobcenter angehe, kritisierte er, dass Mittel aus dem Eingliederungsbudget zur Finanzierung von Verwaltungskosten des Jobcenters zweckentfremdet werden müssen und teilweise unpassende Maßnahmen eingekauft würden, an welche das Jobcenter die Kunden anschließend verweise. Vor allem im Bereich Pflege fehle es an geschultem Fachkräftepersonal. Erfreulich hingegen seien der sinkende Aufwand im Bereich Heimpflege sowie die Erhöhung der Anzahl der Tagespflegeplätze. Hierauf sollte weiterhin ein Schwerpunkt gelegt werden, um pflegende Angehörige zu unterstützen und zu entlasten.