Sitzung: 20.02.2018 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/2522/XVI/2018
Protokoll:
Frau Hugo-Wisseman fragt, warum man mit den Baumfällungen so
lange warte, bis die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gewährleistet sei. Herr Mankowsky informiert über das
Schadbild an den Ahornbäumen. Er erklärt, dass es sich bei dem betreffenden
Pilz um einen Schwächeparasit handle, der latent im und am Baum vorhanden sei.
Komme es zu Stresssituationen für die Bäume, z. B. durch lange Trockenheitsphasen,
könne die Krankheit ausbrechen und den Baum stark schwächen und ihn sogar
Absterben lassen.
Herr Mankowsky berichtet von einer Fällaktion in Kaarst.
Dort sei die Standsicherheit vieler Ahornbäume an einer Straße nicht mehr
gewährleistet gewesen. Er ergänzt, dass das Problem nicht flächenhaft auftrete,
dazu seien die örtlichen Gegebenheiten zu unterschiedlich. So bedeute
Trockenstress an Kaarster Straßenbäumen nicht automatisch, dass z. B. ein
Ahornbestand im südlichen Kreisgebiet betroffen sei. Herr Beyen befürchtet, dass sich bei einer Fällaktion die Sporen
durch Wind vermehrt ausbreiten können. Er erkundigt sich zur Entsorgung der
erkrankten Bäume. Herr Mankowsky
erklärt die Vorgehensweise anhand der Fällaktion in Kaarst. Dort seien die
Bäume durch einen sog. Vollernter abgesägt, entastet und auf dem angrenzenden
Kirmesplatz abgelegt worden. Mit Hilfe eines eingehausten Häckslers seien
Hackschnitzel hergestellt und umgehend in einer Stromgewinnungsanlage verbrannt
worden. Herr Clever ergänzt, dass
die Rahmenbedingungen für die Ausbreitung des Pilzes durch Sporen stimmen
müssen. Außerdem erzeuge der Pilz im Winter kaum Sporen, auch sei eine
Verbreitung durch die Atmosphäre bei Regenereignissen sehr reduziert.
Herr Wappenschmidt fragt zu einer Haushaltsstelle. Für Biotop-
und Artenschutzmaßnahmen auf dem Grind stünden in diesem Jahr 600.000 € zur
Verfügung. Er bittet um nähere Erläuterungen im Rahmen der Niederschrift. Vorsitzender Herr Markert sagt dies zu.
Antwort der
Verwaltung:
Die betr. Haushaltsmittel sind zur Umsetzung der FFH-Richtlinie im
FFH-Gebiet Zonser Grind vorgesehen. Gemäß der Erhaltungsziele für das
FFH-Gebiet Zonser Grind hat das Gebiet eine herausragende Bedeutung für die
Lebensraumtypen gem. Anhang 1 der FFH-Richtlinie: magere Flachlandmähwiesen in
der Ausprägung als Salbei-Glatthaferwiesen und Wiesenknopf-Silgenwiesen
(Lebensraumtyp 6510) sowie als Trespen-Halbtrockenrasen (Lebensraumtyp 6210).
Nach Artikel 6.1 der FFH-Richtlinie legen die Mitgliedstaaten für die
besonderen Schutzgebiete (FFH-Gebiete) die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest,
die den ökologischen Erfordernissen der Lebensraumtypen nach Anhang I
entsprechen. Hierzu wurde für das FFH-Gebiet Zonser Grind gem. der Vorgaben des
Landes NRW ein Maßnahmenkonzept im Einvernehmen mit dem LANUV NRW erstellt. Um
den guten Erhaltungszustand des Gebietes zu sichern und zu entwickeln, sieht
das Maßnahmenkonzept zum FFH-Gebiet sowie der Landschaftsplan des Rhein-Kreis
Neuss die extensive Mähwiesennutzung der wertbestimmenden Grünlandflächen vor.
In mehreren Bereichen des Gebietes grenzen unmittelbar an die
wertvollen Grünlandgesellschaften Waldflächen an, teilweise stockt auch ein
lichter Pappelbestand (Driesche) direkt auf den wertvollen Grünlandflächen.
Durch Beschattung wird der gute Erhaltungszustand dieser prioritären
Lebensräume schon aktuell beeinträchtigt. Mit zunehmendem Gehölzwachstum oder
durch Wiederaufforstung der Waldflächen (gem. Forstbetriebswerk) würden die
Grünlandgesellschaften sukzessive verdrängt und letztlich vernichtet.
Vor diesem Hintergrund sollen die betr. Flächen (ca. 6,4ha) zu Gunsten
einer extensiven Grünlandentwicklung von Gehölzbewuchs freigestellt und
extensiv als Grünland bewirtschaftet werden. Die Haushaltsmittel in Höhe von
ca. 551.000,- Euro sind zur Umsetzung dieser Maßnahmen und insbesondere zur
Bereitstellung von Ersatzaufforstungen gem. der forstrechtlichen
Wiederaufforstungsverpflichtung nach Bundeswaldgesetz vorgesehen. Die
Verpflichtung wird über das Ökokonto des Kreises abgelöst. Der Kreis erhält hierzu
Fördermittel vom Land NRW in Höhe von ca. 441.000,- Euro und bucht hierfür in
der erforderlichen Größe Flächen aus dem Ökokonto aus.