Protokoll:

Frau Hugo-Wisseman fragt, warum man mit den Baumfällungen so lange warte, bis die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gewährleistet sei. Herr Mankowsky informiert über das Schadbild an den Ahornbäumen. Er erklärt, dass es sich bei dem betreffenden Pilz um einen Schwächeparasit handle, der latent im und am Baum vorhanden sei. Komme es zu Stresssituationen für die Bäume, z. B. durch lange Trockenheitsphasen, könne die Krankheit ausbrechen und den Baum stark schwächen und ihn sogar Absterben lassen.

Herr Mankowsky berichtet von einer Fällaktion in Kaarst. Dort sei die Standsicherheit vieler Ahornbäume an einer Straße nicht mehr gewährleistet gewesen. Er ergänzt, dass das Problem nicht flächenhaft auftrete, dazu seien die örtlichen Gegebenheiten zu unterschiedlich. So bedeute Trockenstress an Kaarster Straßenbäumen nicht automatisch, dass z. B. ein Ahornbestand im südlichen Kreisgebiet betroffen sei. Herr Beyen befürchtet, dass sich bei einer Fällaktion die Sporen durch Wind vermehrt ausbreiten können. Er erkundigt sich zur Entsorgung der erkrankten Bäume. Herr Mankowsky erklärt die Vorgehensweise anhand der Fällaktion in Kaarst. Dort seien die Bäume durch einen sog. Vollernter abgesägt, entastet und auf dem angrenzenden Kirmesplatz abgelegt worden. Mit Hilfe eines eingehausten Häckslers seien Hackschnitzel hergestellt und umgehend in einer Stromgewinnungsanlage verbrannt worden. Herr Clever ergänzt, dass die Rahmenbedingungen für die Ausbreitung des Pilzes durch Sporen stimmen müssen. Außerdem erzeuge der Pilz im Winter kaum Sporen, auch sei eine Verbreitung durch die Atmosphäre bei Regenereignissen sehr reduziert.

 

Herr Wappenschmidt fragt zu einer Haushaltsstelle. Für Biotop- und Artenschutzmaßnahmen auf dem Grind stünden in diesem Jahr 600.000 € zur Verfügung. Er bittet um nähere Erläuterungen im Rahmen der Niederschrift. Vorsitzender Herr Markert sagt dies zu.

 

Antwort der Verwaltung:

Die betr. Haushaltsmittel sind zur Umsetzung der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Zonser Grind vorgesehen. Gemäß der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Zonser Grind hat das Gebiet eine herausragende Bedeutung für die Lebensraumtypen gem. Anhang 1 der FFH-Richtlinie: magere Flachlandmähwiesen in der Ausprägung als Salbei-Glatthaferwiesen und Wiesenknopf-Silgenwiesen (Lebensraumtyp 6510) sowie als Trespen-Halbtrockenrasen (Lebensraumtyp 6210). Nach Artikel 6.1 der FFH-Richtlinie legen die Mitgliedstaaten für die besonderen Schutzgebiete (FFH-Gebiete) die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest, die den ökologischen Erfordernissen der Lebensraumtypen nach Anhang I entsprechen. Hierzu wurde für das FFH-Gebiet Zonser Grind gem. der Vorgaben des Landes NRW ein Maßnahmenkonzept im Einvernehmen mit dem LANUV NRW erstellt. Um den guten Erhaltungszustand des Gebietes zu sichern und zu entwickeln, sieht das Maßnahmenkonzept zum FFH-Gebiet sowie der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss die extensive Mähwiesennutzung der wertbestimmenden Grünlandflächen vor.

 

In mehreren Bereichen des Gebietes grenzen unmittelbar an die wertvollen Grünlandgesellschaften Waldflächen an, teilweise stockt auch ein lichter Pappelbestand (Driesche) direkt auf den wertvollen Grünlandflächen. Durch Beschattung wird der gute Erhaltungszustand dieser prioritären Lebensräume schon aktuell beeinträchtigt. Mit zunehmendem Gehölzwachstum oder durch Wiederaufforstung der Waldflächen (gem. Forstbetriebswerk) würden die Grünlandgesellschaften sukzessive verdrängt und letztlich vernichtet.

 

Vor diesem Hintergrund sollen die betr. Flächen (ca. 6,4ha) zu Gunsten einer extensiven Grünlandentwicklung von Gehölzbewuchs freigestellt und extensiv als Grünland bewirtschaftet werden. Die Haushaltsmittel in Höhe von ca. 551.000,- Euro sind zur Umsetzung dieser Maßnahmen und insbesondere zur Bereitstellung von Ersatzaufforstungen gem. der forstrechtlichen Wiederaufforstungsverpflichtung nach Bundeswaldgesetz vorgesehen. Die Verpflichtung wird über das Ökokonto des Kreises abgelöst. Der Kreis erhält hierzu Fördermittel vom Land NRW in Höhe von ca. 441.000,- Euro und bucht hierfür in der erforderlichen Größe Flächen aus dem Ökokonto aus.