Protokoll:

Kreisdirektor Dirk Brügge erläuterte, dass das Werkstattjahr nicht von der zuständigen Arbeitsagentur angenommen werde. Die Maßnahme werde neben den Maßnahmen der Arbeitsagentur für nicht notwendig gehalten. Die Jugendhilfeträger würden es landesweit für nicht notwendig erachten, in diesem Bereich tätig zu werden. Auch die Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss hätten dieses Programm nicht in Anspruch genommen. Die Landesmittel würden wegen der geringen Inanspruchnahme ab dem 2. Halbjahr nicht mehr benötigt. Es werde überlegt, ein neues Programm für die Zielgruppe aufzubauen um unabhängig vom Landesprogramm agieren zu können. Das Werkstattjahr sei nicht das einzige Projekt im SGB III Bereich, sondern lediglich ein Baustein.