Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Stein-Ulrich äußerte eine Reihe von Fragen zum Haushaltsentwurf 2018, welche Kreisdirektor Brügge teilweise bereits in der Sitzung beantworten konnte. Aufgrund des Umfangs des Fragenkataloges sind die Fragen nebst entsprechenden Erläuterungen des Kreissozialamtes wie von Kreisdirektor Brügge zugesagt im Folgenden dargestellt:

 

Sonstige Kosten KdU: Warum ist der Ansatz deutlich erhöht worden?

 

 

Wie in der Sitzung von Herrn Brügge erläutert, wurde der Haushaltsansatz zwischenzeitlich an die gegenwärtige Entwicklung angepasst und daher gesenkt. Weiterhin enthält er einen Risikoaufschlag für den Fall des Familiennachzugs zu Flüchtlingen (der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist weiterhin ausgesetzt).

 

Personalkostenzuschüsse werden jährlich i. H. v. 1 % fortgeschrieben. Warum steigen die Zuschüsse bei dieser Haushaltsposition um 8 %?

 

 

Die Grundvergütung für die Beratungskräfte ist aufgrund zwischenzeitlich veränderter Anspruchsvoraussetzungen angepasst worden. Die Anzahl der geförderten Kräfte ist unverändert geblieben. Außerdem wurde der Haushaltsansatz um eine Lohnkostensteigerung i. H. v. 1 % fortgeschrieben.

 

Warum ist der Ansatz deutlich niedriger als das vorläufige Ergebnis 2016?

 

 

Auf dieser Haushaltsstelle werden Erträge aufgrund der Kostenersatzregelungen nach §§ 102 ff. SGB X verbucht. Hierbei handelt es sich um Fälle bei denen ein Leistungsträger auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorläufig Sozialleistungen erbracht hat, seine Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen, er nachrangig verpflichtet oder unzuständig ist.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist das Ergebnis auf dieser Haushaltsstelle stark schwankend, daher wurde der Ansatz belassen.

 

5468 0110, Schulsozialarbeit

Gibt es Signale von Bund und Land für die Zeit nach dem Programmauslauf am 31.12.2018?

 

Die Landesregierung wird das Förderprogramm bis 2021 fortführen.

 

Im Rhein-Kreis Neuss lief bis zum 31.01.2018 eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden, ob die Städte und Gemeinden das Programm fortführen möchten. Derzeit stehen vereinzelte Antworten aus.

 

Ist der Ansatz auf Grund der neuen Gesetzeslage reduziert worden?

 

 

Der einschlägige § 94 SGB XII enthält bislang keine solche Regelung. Der Freibetrag von 100.000 Euro ist dem Koalitionsvertrag entnommen. Es ist beabsichtigt, Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig zu entlasten. Absichtserklärungen in Koalitionsverträgen können haushaltstechnisch noch keine Berücksichtigung finden.

 

In der Pflegebedarfsplanung (Seite 86) sind die Kosten im Jahr 2017 deutlich niedriger ausgefallen und sollen lt. Gutachten weiter sinken. Sind somit die Ausgaben zu hoch und die Erträge in diesem Bereich zu niedrig angesetzt?

 

Die Haushaltsansätze wurden seit der Haushaltsaufstellung im Mai 2017 an die Entwicklungen des Haushaltsergebnisses 2017 angeglichen. Insbesondere wurde der Haushaltsansatz „HzP über 65 Jahre iE (n del)“ von bisher eingeplanten 16.199.000 € um 2,6 Mio. € auf 13.555.000 € gesenkt.

 

Flüchtlingsunterbringung: Warum ist dafür kein Geld mehr eingestellt worden?

 

Wie in der Sitzung von Herrn Brügge erläutert, ist die Unterbringung der Flüchtlinge nicht Aufgabe des Kreises. In 2016 gab es eine Sondersituation, die es erforderlich machte, dass der Kreis das Land bei der Erstunterbringung der Flüchtlinge unterstützt hat.

 

Sprachheilhilfe: Warum ist der Ansatz niedriger als das vorläufige Ergebnis 2016?

 

Wie in der Sitzung von Herrn Brügge erläutert, wird die Aufgabe bei höherer Kassenbeteiligung fortgeführt.