Sitzung: 21.02.2018 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/2540/XVI/2018
Protokoll:
Kreistagsabgeordnete Stein-Ulrich äußerte eine Reihe von Fragen zum
Haushaltsentwurf 2018, welche Kreisdirektor Brügge teilweise bereits in der
Sitzung beantworten konnte. Aufgrund des Umfangs des Fragenkataloges sind die
Fragen nebst entsprechenden Erläuterungen des Kreissozialamtes wie von
Kreisdirektor Brügge zugesagt im Folgenden dargestellt:
Sonstige Kosten KdU: Warum ist
der Ansatz deutlich erhöht worden?
Wie in der Sitzung von Herrn
Brügge erläutert, wurde der Haushaltsansatz
zwischenzeitlich an die gegenwärtige Entwicklung angepasst und daher gesenkt.
Weiterhin enthält er einen Risikoaufschlag für den Fall des Familiennachzugs zu
Flüchtlingen (der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist weiterhin
ausgesetzt).
Personalkostenzuschüsse werden
jährlich i. H. v. 1 % fortgeschrieben. Warum steigen die Zuschüsse bei dieser
Haushaltsposition um 8 %?
Die Grundvergütung für die Beratungskräfte ist aufgrund
zwischenzeitlich veränderter Anspruchsvoraussetzungen angepasst worden. Die
Anzahl der geförderten Kräfte ist unverändert geblieben. Außerdem wurde der
Haushaltsansatz um eine Lohnkostensteigerung i. H. v. 1 % fortgeschrieben.
Warum ist der Ansatz deutlich
niedriger als das vorläufige Ergebnis 2016?
Auf dieser Haushaltsstelle werden Erträge aufgrund der
Kostenersatzregelungen nach §§ 102 ff. SGB X verbucht. Hierbei handelt es
sich um Fälle bei denen ein Leistungsträger auf Grund gesetzlicher Vorschriften
vorläufig Sozialleistungen erbracht hat, seine Leistungsverpflichtung
nachträglich entfallen, er nachrangig verpflichtet oder unzuständig ist.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist das Ergebnis auf dieser
Haushaltsstelle stark schwankend, daher wurde der Ansatz belassen.
5468 0110, Schulsozialarbeit
Gibt es Signale von Bund und Land für die Zeit nach dem Programmauslauf am 31.12.2018?
Die Landesregierung wird das Förderprogramm bis 2021 fortführen.
Im Rhein-Kreis Neuss lief bis zum 31.01.2018 eine Abfrage bei den
Städten und Gemeinden, ob die Städte und Gemeinden das Programm fortführen
möchten. Derzeit stehen vereinzelte Antworten aus.
Ist der Ansatz auf Grund der
neuen Gesetzeslage reduziert worden?
Der einschlägige § 94 SGB XII enthält bislang keine solche Regelung.
Der Freibetrag von 100.000 Euro ist dem Koalitionsvertrag entnommen. Es ist
beabsichtigt, Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig zu entlasten.
Absichtserklärungen in Koalitionsverträgen können haushaltstechnisch noch keine
Berücksichtigung finden.
In der Pflegebedarfsplanung (Seite
86) sind die Kosten im Jahr 2017 deutlich niedriger ausgefallen und sollen lt.
Gutachten weiter sinken. Sind somit die Ausgaben zu hoch und die Erträge in
diesem Bereich zu niedrig angesetzt?
Die Haushaltsansätze wurden seit der Haushaltsaufstellung im Mai 2017
an die Entwicklungen des Haushaltsergebnisses 2017 angeglichen. Insbesondere
wurde der Haushaltsansatz „HzP über 65 Jahre iE (n del)“ von bisher eingeplanten
16.199.000 € um 2,6 Mio. € auf 13.555.000 € gesenkt.
Flüchtlingsunterbringung: Warum ist dafür kein Geld mehr eingestellt worden?
Wie in der Sitzung von Herrn
Brügge erläutert, ist die Unterbringung der Flüchtlinge nicht Aufgabe des
Kreises. In 2016 gab es eine Sondersituation, die es erforderlich machte, dass
der Kreis das Land bei der Erstunterbringung der Flüchtlinge unterstützt hat.
Sprachheilhilfe: Warum ist der Ansatz niedriger als das vorläufige Ergebnis 2016?
Wie in der Sitzung von Herrn
Brügge erläutert, wird die Aufgabe bei höherer Kassenbeteiligung fortgeführt.