Beschluss:

1.    Die Kreisverwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnraums im Rhein-Kreis Neuss herzustellen. Dazu gehören die Gründung einer Kreiswohnungsbaugesellschaft oder die Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsbaugesellschaft sowie die Einsetzung eines Wohnungskoordinators.

 

2.    Zweck einer Wohnungsbaugesellschaft sollte nicht die Gewinnerzielung, sondern die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Kreisgebiet, insbesondere für dessen Bürger/innen.

 

3.    Die dafür nötigen Mittel sollten im Kreishaushalt zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig