Sitzung: 14.02.2018 Kreisausschuss
Beschluss:
1.
Die
Kreisverwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Förderung des sozialen und
bezahlbaren Wohnraums im Rhein-Kreis Neuss herzustellen. Dazu gehören die
Gründung einer Kreiswohnungsbaugesellschaft oder die Beteiligung an einer
bestehenden Wohnungsbaugesellschaft sowie die Einsetzung eines
Wohnungskoordinators.
2.
Zweck
einer Wohnungsbaugesellschaft sollte nicht die Gewinnerzielung, sondern die
Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie die Schaffung von bezahlbarem
Wohnraum im Kreisgebiet, insbesondere für dessen Bürger/innen.
3.
Die
dafür nötigen Mittel sollten im Kreishaushalt zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig