Protokoll:

Ausschussmitglied Graf von Nesselrode merkte an, dass das im Umfeld zur L 142 liegende Kreisstraßennetz, insbesondere die K 27 im Abschnitt zwischen Ramrath und der L 142, in Folge des umleitungsbedingt erhöhten Schwerlastanteils baulich stark in Mitleidenschaft gezogen worden sei. Nach wie vor fungiere die K 27 während der laufenden Sanierung der Landesstraße vom Ortsausgang Wevelinghoven bis zum Knotenpunkt L 142 / K 33 als Umleitungsstrecke. Der Landesbetrieb Straßenbau stehe insoweit seiner Auffassung nach in der Pflicht, sich an den Kosten der anschließend notwendigen Instandsetzung der K 27 zu beteiligen.

Darüber hinaus, so Ausschussmitglied Graf von Nesselrode, sollten Überlegungen dahingehend angestellt werden, ob und inwieweit man nach erfolgtem Ausbau der L 142 den Schwerlastverkehr zwischen Grevenbroich-Süd und dem Bereich Neuss-Norf großräumig umleiten könne.

 

Hierzu verdeutlichte Landrat Petrauschke, dass in erster Linie, was die Verkehrsführung anbelange, die Stadt Grevenbroich in ihrer Funktion als Straßenverkehrsbehörde in der Verantwortung stehe. Was die Beschilderung betreffe, bestehe zweifellos noch Verbesserungsbedarf.

Unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der L 142 als Landesstraße sei diese gerade dazu bestimmt, aufgrund ihrer überörtlichen Verkehrsbedeutung den zwischenörtlichen Verkehr aufzunehmen und auf das umliegende Netz abzuleiten. Großräumige Umleitungen seien insoweit weder straßenrechtlich zulässig noch unter Umweltaspekten sinnvoll. Hinsichtlich der Fahrbahnschäden auf der als Umleitungsstrecke fungierenden K 27 erläuterte Landrat Petrauschke abschließend, dass der Landesbetrieb dem Kreis als Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke in gewissem Umfang Aufwendungen für umleitungsbedingte Schäden zu erstatten habe.