Protokoll:

Kreisdirektor Brügge stellte als Ergebnis der in der Vorlage dargestellten Auswertung des Deutschen Landkreistages (DLT) fest, dass in den Verwaltungskostenbudgets (VK-Budget) und Eingliederungstiteln (EGT) der Jobcenter im Vergleich zum Bereich SGB III insgesamt nicht genug Mittel durch den Bund zur Verfügung gestellt würden. Der Kreis habe dies in der Vergangenheit auf Bundesebene bereits mehrfach kritisiert und erwäge diesbezüglich auch den neuen Bundesarbeitsminister anzuschreiben. Man hoffe über möglichst viele Kanäle eine Verbesserung der jetzigen Situation zu bewirken.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Cöllen bestätigte Kreisdirektor Brügge, dass das Gesetz Umschichtungen vom EGT in das VK-Budget im Rahmen eines Gesamtbudgets vorsehe. Diese Regelung werde jedoch vielfach kritisiert. Eine Verschiebung der Budgets vom SGB III in das SGB II sei hingegen nicht zulässig, da diese durch Beiträge bzw. Steuergelder unterschiedlich finanziert würden.

 

Ausschussmitglied Arndt teilte mit, dass die SPD-Fraktion das Rundschreiben positiv zur Kenntnis genommen habe, vor allem die Aussage, dass VK-Budget und EGT nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Bei zurückliegenden Diskussionen in Gremien hätte er den Eindruck, dass Verwaltungskosten abgewertet und Eingliederungskosten aufgewertet würden. Ohne Personalkosten für die Sachbearbeitung könne die Existenzgrundlage der Kunden nicht gesichert werden und damit auch keine Eingliederung erfolgen. Die Forderung nach der Aufstockung des Gesamtbudgets befürworte er.

 

Kreisdirektor Brügge machte hierzu seine Position und die des Landrates deutlich. Wenn der Bund als Gesetzgeber Personalschlüssel festlege, dann falle ihm auch Verantwortung für die Finanzierung der Verwaltungskosten zu. Der Kreis beteilige sich mit 15,2 % an diesen Kosten. Der Bund ziehe sich aus der Verantwortung heraus und verlange, dass Gelder aus dem EGT eingesetzt werden, welche für innovative Eingliederungsansätze gedacht seien. Das Ziel müsse es stattdessen sein, nicht Arbeitslosigkeit zu verwalten, sondern Menschen in Arbeit zu bringen.

 

Kreistagsabgeordneter Thiel erklärte, das Ziel müsse es sein, den Kunden helfen und nicht den Personalkörper des Jobcenters weiter aufzublähen. Kreisdirektor Brügge entgegnete, dass der Stellenplan genau den gesetzlich vorgeschriebenen und in der Trägerversammlung festgelegten Betreuungsschlüsseln entspreche und die Organisation eher schlank aufgestellt sei. Hieran habe man in den letzten Jahren erheblich gearbeitet.