Sitzung: 17.05.2018 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/2639/XVI/2018
Protokoll:
Kreisdirektor Brügge teilte mit, dass das Jobcenter die Rahmenvereinbarung zwischenzeitlich unterzeichnet habe.
Kreistagsabgeordnete Servos bedankte sich für die
Unterstützung sowohl im Namen ihrer Fraktion als auch als Mitglied des
Integrationsbeirates der Landesregierung.
Sie betonte, dass dieser Beitritt für die Menschen mit Beeinträchtigungen von besonderer Bedeutung sei. Diese würden oft
erleben, dass sie trotz guter Ausbildung oftmals in die Grundsicherung gedrängt
werden. Dies käme weder den Menschen noch den kommunalen Haushalten zugute. Sie
bat auch künftig um Information, wie die geplanten Maßnahmen umgesetzt würden.
Kreisdirektor Brügge sagte entsprechende Berichterstattung
zu.
Er betonte aber auch, dass man die Übergänge vom SGB II ins SGB XII sehr genau
im Blick behalte und man davon ausgehen könne, dass im Rhein-Kreis Neuss keine
Menschen in die Grundsicherung gedrängt werden, die arbeiten wollen und können.
Übergänge sind letztlich nur nach entsprechenden Gutachten des
Rentenversicherungsträgers möglich.
Kreistagmitglied Servos erklärte, dass ihr die Vorgehensweise des Rhein-Kreises Neuss bezüglich dieser Übergangsfälle bekannt sei und sie diese befürworte.
Ausschussmitglied Stein-Ulrich erkundigte sich, ob auf Basis der Hinweise zur „operativen Umsetzung“ der Maßnahmen ein Gesamtkonzept zur Integration erstellt werde. Kreisdirektor Brügge erklärte, dass er von der Erstellung eines solchen Konzeptes durch die Geschäftsführung des Jobcenters ausgehe.