Protokoll:

Kreisdirektor Brügge fasste die in der Vorlage dargestellte Problematik kurz zusammen. Im Falle des Auslösens des Kürzungsmechanismus sehe der Kreis den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft (KdU) über die Umsatzsteueranteile der Gemeinden als falschen Ansatz. Vielmehr müsse dort eine Entlastung erfolgen, wo die Kosten tatsächlich anfallen, nämlich bei den Kreisen und kreisfreien Städten nach einem an den KdU orientierten Maßstab.