Beschluss:

1.       Der Kulturausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.       Die Verwaltung wurde gebeten, eine dauerhafte Kooperation mit der Stadt Grevenbroich vorzubereiten und dem Kreistag vorzulegen.


Protokoll:

Herr Lonnes erläuterte, dass mit der Stadt Grevenbroich zunächst eine auf zwei Jahre befristete Verwaltungskooperation abgeschlossen werden solle. Die Stadt Grevenbroich möchte ihre Verwaltungssituation optimieren und Einsparungen erzielen. Auch dort sei kein Archivar mehr vorgesehen. Die zweijährige Übergangszeit solle dann dazu genutzt werden, gemeinsam eine dauerhafte Lösung zu finden. Derzeit würden das Mengengerüst, die jährlichen Zuwächse und die Möglichkeiten einer Unterbringung untersucht.

 

Vorsitzender Rehse und Herr Radmacher fragten an, ob alle Aufgaben des Archivs mit dem Personal des Kreises und der im Kooperationsvertrag vorgesehenen Stelle zu leisten seien.

 

Herr Lonnes stimmte zu, dass der Personalschlüssel bei den Kosten eine große Rolle spiele. Der Kreis beschränke sich bei der Übernahme der Aufgaben in der Übergangszeit auf die Kernaufgaben des Archivs. Stadt und Kreis gehen davon aus, dass diese Aufgaben mit einer Stelle erledigt werden können. Diese Stelle werde nach Unterzeichnung der Vereinbarung besetzt. Hierzu werde jedoch gemäß der Vereinbarung sechs Monate vor dem Ende der Laufzeit eine Evaluation des Personalbedarfs unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und der qualitativen Anforderungen an die zu leistende Arbeit durchgeführt.

 

Frau Dr. Flick wies darauf hin, dass die Kooperationsverträge mit der Gemeinde Jüchen und der Stadt Grevenbroich unterschiedlich gefasst seien, wobei es sich bei dem Vertrag mit der Gemeinde Jüchen um eine dauerhafte Kooperation handele und bei der Stadt Grevenbroich um eine vorübergehende Lösung. Bei der Gemeinde Jüchen sei für eine Beendigung der Kooperation eine unentgeltliche Rückgabe der Archivalien an die Gemeinde geregelt, nicht so für Grevenbroich. Ferner gebe es für Grevenbroich keine Regelung zur archivpädagogischen Betreuung. Darüber hinaus werde für Grevenbroich das erforderliche archivarische Fachpersonal eigens eingestellt. Werde die Vereinbarung nicht verlängert, müsse die Stadt Grevenbroich die eingestellte Fachkraft in den Dienst der Stadt übernehmen oder dem Kreis die anfallenden Kosten Personalkosten erstatten.

 

Herr Lonnes führte aus, dass die Stadt Grevenbroich eine Neuorganisation des Kulturbereiches anstrebe, bei der sie selbst zukünftig die Archivaufgaben nicht mehr selbst wahrnehmen werde. Der Kreis werde deshalb die Kraft nach Unterzeichnung der Vereinbarung selbst einstellen. Sollte eine Kooperation nicht verlängert werden, müsse die Stadt Grevenbroich für die Übernahme der Aufgaben ebenfalls jemanden einstellen, so dass diese Kraft übernommen werden könne.

 

Hinsichtlich der Besitzübergabe erläuterte Herr Lonnes, dass das Archivgut bei dauerhaften Kooperationen, wie zuletzt bei der Gemeinde Rommerskirchen oder auch bei der geplanten Kooperation mit der Gemeinde Jüchen, in den Besitz des Rhein-Kreises Neuss übergehe. Bei einer vorübergehenden Kooperation sollte jedoch keine Vermischung des Archivgutes erfolgen. In dieser Übergangsphase würden nur die gesetzlichen Aufgaben wahrgenommen, die Archivpädagogik sei keine Pflichtaufgabe.

 

Frau Dr. Flick fragte an, wie die Nutzung des Archivs durch Geschichtsforscher, Vereine und Schüler sichergestellt würde.

 

Herr Lonnes erklärte, dass das Archiv zu den Öffnungszeiten genutzt werden könne. Der Kreis beschränke sich in der Übergangsphase aber auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

 

Auf Nachfrage vom Vorsitzenden Rehse, ob für das Archiv eine andere Unterbringungsmöglichkeit bestehe, erläuterte Herr Lonnes, dass die räumliche Situation auf der Stadtparkinsel derzeit untersucht werde.

 

Die Mitglieder des Kulturausschusses fassten bei einer Enthaltung folgenden