Beschluss:

Der Kreistag beschließt nachfolgende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen Zons mit Wirkung zum 01.10.2018.

 

§ 4 erhält danach folgende Fassung:

 

§ 4

 

Entgelt für die Fremdnutzung von Räumlichkeiten

 

1. Für die Fremdnutzung von Räumen des Kulturzentrum Zons werden je Veranstaltung und Tag (inklusive Vor- und Nachbereitungszeit) folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:

 

 

·         Nordhalle (Erdgeschoss und Gewölbekeller)    

800,00 Euro

 

 

·         Befestigtes Außengelände hinter dem Museum
(1. Hof)

500,00 Euro

 

 

·         Befestigtes Außengelände hinter der Nordhalle
(2. Hof)       

500,00 Euro

 

 

·         Gesamtes Außengelände                                           

800,00 Euro

 

 

·         Kaminzimmer

 

               je ½ Tag                                                                   

200,00 Euro

 

 

·         Trauungen durch die Stadt Dormagen

 

               pro Trauung im Kaminzimmer        

90,00 Euro

               pro Trauung in der Nordhalle

200,00 Euro

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig