Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss überträgt die Aufgaben und Befugnisse als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für die Abschnitte innerhalb des Kreisgebietes der Linien 971 und 975 durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung an den Rhein-Erft Kreis. Die Verwaltung wird ermächtigt, die dazu erforderliche Vereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig