Protokoll:

Kreisdirektor Brügge stellte die Auswirkungen des Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für den Kreis anhand eines Vortrages dar. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Kreistagsabgeordneter Bartsch fragte nach, ob die behinderten Menschen in Einrichtungen durch die Umstellung neue Anträge stellen müssen und wer diese hierbei unterstütze. Kreisdirektor Brügge erklärte, dass sich die gebildeten Unterarbeitsgruppen auch mit diesen Fragestellungen befassen, um die Umstellungsphase für die Betroffenen möglichst effizient und einfach zu gestalten. Das Verfahren befinde sich derzeit in der Entwicklung.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Wappenschmidt zur Rückübertragung von dem LVR zugewiesener Aufgaben an die Kreise führte Kreisdirektor Brügge aus, dass die Kreise sich hierzu äußern könnten, dieser jedoch alleine über den Erlass einer Satzung entscheide. Der LVR müsse den Kreisen für die ihnen übertragenen Aufgaben die Leistungsausgaben, aber keine hierdurch dort anfallenden Personal- und Verwaltungskosten, erstatten.

 

Kreistagsabgeordnete Servos betonte die Wichtigkeit der Information der Betroffenen während der Umstellungsphase. Kreisdirektor Brügge bestätigte dies und wies darauf hin, dass dies in der Verantwortung des LVR liege.