Protokoll:

Kreisdirektor Brügge fasste den in der Vorlage dargestellten Sachstand kurz zusammen und sagte eine fortlaufende Berichterstattung durch die Verwaltung im Ausschuss zu. Nach derzeitigem Stand werden die neuen Mietobergrenzen wie geplant 01. Februar 2019 gelten.

 

Die Ergebnisse eines durch den Bund durchgeführten Forschungsprojektes zur Evaluation im Bereich „Kosten der Unterkunft“ (KdU) lägen inzwischen vor.

 

Anmerkung zum Protokoll:

Zur Auswertung dieser Ergebnisse wurde auf Bundesebene eine ASMK-Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesländer gebildet, welche voraussichtlich Ende 2018 das nächste Mal tagen wird. Beim MAGS NRW haben hierzu am 24.01.2018 und am 15.03.2018 Vorbereitungsrunden stattgefunden, an welchen sich der Kreis beteiligt hat. Zur Thematik hatte die Verwaltung dem Ausschuss in der Sitzung am 21.02.2018 berichtet (Vorlage-Nr. 50/2521/XVI/2018). Sobald der Verwaltung neue Erkenntnisse vorliegen, wird diese dem Ausschuss erneut berichten.