Protokoll:

Vorsitzender Radmacher begrüßt und stellt die ordnungsgemäß erfolgte Einladung fest. Einige Teilnehmer berichten, dass die Einladung bei ihnen wieder erst kurz vor der Sitzung eingetroffen ist. Kreisdirektor Brügge erläutert, dass die Einladung gemäß der Geschäftsordnung fristgerecht erfolgt ist, wenn sie spätestens acht Tage vor der Sitzung verschickt worden ist. Das sei der Fall gewesen. Mitglieder des Partnerschaftskomitees werden gebeten, den Umschlag der Einladung mit in die Sitzung zu bringen, wenn sie wieder deutlich verspätet eintreffen. Zudem weist Kreisdirektor Brügge daraufhin, dass die Einladung im Kreistagsinfosystem sechs Tage vor Sitzungsbeginn einzusehen sei.