Protokoll:

Kreistagsmitglied Stein-Ulrich bedankte sich für die ausführliche Vorlage. Allerdings belaufen sich die geplanten Ausgaben für 2018 / 2019 auf 813.000 € obwohl nur Mittel in Höhe von 595.000 € bereitgestellt werden.

 

Weiterhin bat sie um Auskunft, für wie viele Inklusionshelfer die Mittel eingesetzt werden und ob die Nachmittagsbetreuung hierdurch gewährleistet sei. Eine weitere Frage sei, in welcher Höhe Mittel bei der individuellen Betreuungsassistenz durch den Integrationspool eingespart würden.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass neben den Mitteln aus dem Integrationspool auch Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII eingesetzt würden. In welcher Höhe Mittel durch den Integrationspool an anderer Stelle eingespart würden, könne nicht erhoben werden.
Ausgangsintention sei bei der Poollösung nicht die Einsparung sondern der künftige Verzicht auf individuelle Integrationshelfer und die damit verbundene Feststellung der Erforderlichkeit im jeweiligen Einzelfall.

 

Bezüglich der Betreuung im „offenen Ganztag“ verwies Kreisdirektor Brügge auf die durch die Rechtsprechung des Landesssozialgerichtes vorgegebene Position des Kreises, wonach eine solche Leistung einkommens- und vermögensabhängig sei. Mittel für eine freiwillige Leistung des Kreises seien, wie aus der Darstellung ersichtlich, nicht vorhanden gewesen.

 

Er warb abschließend dafür, das Thema Inklusion durch Poollösungen weiterhin vorsichtig zu erschließen, um hier auch entsprechendes Vertrauen bei den Eltern aufbauen zu können.