Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss stimmt der Verwaltungsvorlage (Nr. 66/2928/XVI/2018) zu und empfiehlt dem Kreisausschuss / dem Kreistag die dort aufgeführte Rechtsverordnung in noch zu modifizierender Form zu beschließen.

 

Stimmenverhältnis

 

17 Ja-Stimmen / 6 Nein-Stimmen / 1 Enthaltung


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler merkte eingangs an, dass die periodisch beantragte Erhöhung der hier angesprochenen Beförderungsentgelte mit Taxen schon mehrfach Gegenstand der Beratungen im Fachausschuss sowie nachfolgend im Kreistag gewesen sei. Zuletzt habe man im 4. Quartal 2014 einer Erhöhung dieser Entgelte mit Wirkung zum 01.01.2015 zugestimmt.

 

Dezernent Lonnes erläuterte, dass der Sitzungsvorlage ein entsprechender Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e. V. vom 07.08.2018 zugrunde liege. Die Verwaltung habe die derzeit geltenden Tarife sowie die beantragten Entgeltanpassungen synoptisch aufgearbeitet und in der Sitzungsvorlage gegenübergestellt. Die Verwaltung habe den vorliegenden Antrag auf Erhöhung der Entgelte zum Anlass genommen, das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren, innerhalb dessen insbesondere die betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die IHK Mittlerer Niederrhein sowie der Verband privater und gewerblicher Personenverkehr NW e. V. gehört worden seien, durchzuführen und inhaltlich auszuwerten. Die Stadt Neuss habe sich dezidiert für die beantragte Erhöhung ausgesprochen. Da keine gegenteiligen Stellungnahmen der übrigen Städte und Gemeinden im Kreisgebiet vorlägen, dürfe man auch deren Zustimmung unterstellen. Insbesondere die IHK Mittlerer Niederrhein plädiere angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die im Wesentlichen vom stufenweise steigenden Mindestlohn und weiter zunehmender Dieselkraftstoffkosten beeinflusst seien, für die beantragte Erhöhung, die sie in der beantragten Höhe für gerechtfertigt und betriebswirtschaftlich erforderlich halte.

 

Unter Berücksichtigung eines interkommunalen Vergleiches, in den die benachbarten Gebietskörperschaften einbezogen worden seien, so die Kreise Viersen, Mettmann, Euskirchen, Rhein-Erft Kreis sowie die Städte Mönchengladbach, Krefeld und Düsseldorf, sei festzustellen, dass die Gebühren im Rhein-Kreis Neuss – auch unter Berücksichtigung der beantragten Erhöhung zum 01.02.2019 – sich im unteren Bereich befänden und insoweit durchaus als verbraucherverträglich angesehen werden könnten.

Erwähnenswert, so Dezernent Lonnes weiter, sei überdies, dass auch anderen in der Region liegenden Kreisen entsprechend gleichlautende Anträge auf Erhöhung der Taxientgelte vorlägen. Die Feststellung sei insoweit erlaubt, dass die beantragten Entgelterhöhungen auch einem NRW-landesweiten Vergleich standhielten und sich im unteren Tarifsegment bewegten.

Dezernent Lonnes schloss seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass letztlich die Beschlussfassung über die Änderung der entsprechenden Rechtsverordnung dem Kreistag obliege. Insoweit sei der Ausschuss aufgerufen, zum heutigen Zeitpunkt eine entsprechende Beschlussempfehlung auszusprechen.

 

Ausschussmitglied Stupp widersprach der verwaltungsseits empfohlenen Erhöhung insoweit, als diese – ohne die grundsätzliche Berechtigung in Abrede zu stellen – zumindest in der vorgesehenen Steigerung nicht gerechtfertigt sei. Die argumentativ ins Feld geführte Steigerung des gesetzlichen Mindestlohnes rechtfertige zumindest nicht die von der Fachvereinigung Personenverkehr beantragte Entgelterhöhung. Ausschussmitglied Stupp schloss seine Ausführung mit dem Vorschlag einer stufenweisen Anpassung, wonach die Tarife zum 01.01.2019 sowie zum 01.01.2021 um jeweils 5 % erhöht werden sollten.

 

Weitere kritische Anmerkungen zur vorgestellten Änderung der Beförderungsentgelte beinhalteten die Wortmeldungen von Ausschussmitglied Eickler und Ausschussmitglied Ibach. Angesichts der erst 4 Jahre zurückliegenden Steigerung um 20 % sei eine erneute Erhöhung um die vorgeschlagenen 10 % auch unter Berücksichtigung des einzuhaltenden Mindestlohnes nicht akzeptabel und in dieser Größenordnung wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Ausschussmitglied Graf von Nesselrode hielt dem entgegen, dass man bei diesem Thema auch die gesamtwirtschaftliche Lage nicht außer Acht lassen dürfe. Seine Fraktion schließe sich deshalb und unter Berücksichtigung der vergleichsweise herangezogenen Tarifstruktur der Nachbarkommunen für die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung aus. Dezernent Lonnes wies darauf hin, dass die in der Diskussion vorgeschlagene Staffelung bzw. stufenweise Erhöhung der Entgelte in zwei Schritten zu gewissen negativen Effekten für die betroffenen Taxiunternehmen führen würde. Es sei hierbei immerhin zu berücksichtigen, dass dies zu eichbedingten Mehrkosten und doppeltem Aufwand führen würde, der negative Auswirkungen auf die Ertragssituation der Betriebe hätte.

 

Einen entsprechenden Einwand von Ausschussmitglied Eickler aufgreifend bestätigte Landrat Petrauschke unter Verweis auf die Regelungen zu 1 a und 1 b des Entwurfes der Rechtsverordnung, dass summarisch betrachtet die Erhöhung der Grundentgelte und die Verkürzung der maßgeblichen Wegstrecke nicht zu einer Überschreitung der 10 % - Erhöhung führen dürften. Hierzu werde die Verwaltung noch weiter ins Detail gehen müssen.

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte nachfolgend fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorlagen und dass unter Berücksichtigung des gestellten Änderungsantrages der SPD-Fraktion eine weitere Beschlussfassung erforderlich sei.

 

Antrag:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss stimmt der Verwaltungsvorlage mit der Maßgabe zu, die zur Beschlussfassung anstehende Änderung der Rechtsverordnung in der Form zu beschließen, dass die 10 % - Erhöhung gestaffelt in zwei Schritten von jeweils 5 % zum 01.01.2019 und 01.01.2021 umgesetzt wird.

 

Stimmenverhältnis

 

5 Ja-Stimmen / 19 Nein-Stimmen

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte daraufhin fest, dass der Antrag mehrheitlich abgelehnt ist.