Beschluss:

Der Kreistag beschließt, Herrn Landrat Hans-Jürgen Petrauschke gemäß § 26 Abs. 5 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW mit der Wahrnehmung aller Mitgliedschaftsrechte des Kreises in Gesellschafterversammlungen der Service-Gesellschaft Rhein-Kreis Neuss GmbH, der Verpflegungsgesellschaft Rhein-Kreis Neuss mbH und der Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH zu bevollmächtigen, insbesondere mit der Ausübung des Stimmrechts.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig