Beschluss:

Beschluss-Nr.: 345

Der Kreistag beschloss mit 36 Ja-Stimmen (Landrat Patt, CDU, FDP ohne den Kreistagsabgeordneten Crefeld, Kreistagsabgeordneter Woitzik) und 24 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, UWG Rhein-Kreis Neuss/Aktive Bürger Gemeinschaft – Die Aktive, Kreistagsabgeordneter Crefeld) die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2008 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Haushaltsberatungen des Finanzausschusses einschließlich des dort gefassten Haushaltsbegleitbeschlusses „Entschuldung“ (Beschluss Nr. 138 des Finanzausschusses) aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung (GV. NRW. S. 646/SGV. NRW. 2021) und der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023).

Sollte der Landschaftsverband die Landschaftsumlage senken, wird die Verwaltung ermächtigt, bei der Kreisumlage einen entsprechenden Betrag nicht zu erheben.

 

 

HAUSHALTSSATZUNG

des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2008

 

Aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646/SGV. NRW. 2021) und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch GO-Reformgesetz vom 20. September 2007 hat der Kreistag mit Beschluss vom 05. März 2008 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält wird

 

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf

344.226.703 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

344.226.703 EUR

 

 

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

 

343.605.019 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

 

334.723.072 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

15.487.720 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

24.369.667 EUR

 

festgesetzt.

 

Der Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses Grevenbroich für das Wirtschaftsjahr 2008 wird

 

im Erfolgsplan mit

 

den Erträgen auf

43.384.000 EUR

den Aufwendungen auf

43.384.000 EUR

 

 

im Vermögensplan mit

 

den Einzahlungen auf

8.053.400 EUR

den Auszahlungen auf

8.053.400 EUR

 

festgesetzt.

 

Der Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses Dormagen für das Wirtschaftsjahr 2008 wird

 

im Erfolgsplan mit

 

den Erträgen auf

44.681.000 EUR

den Aufwendungen auf

44.681.000 EUR

 

 

im Vermögensplan mit

 

den Einzahlungen auf

2.454.400 EUR

den Auszahlungen auf

2.454.400 EUR

 

festgesetzt.

 

Der Wirtschaftsplan der Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss für das Wirtschaftsjahr 2008 wird

 

im Erfolgsplan mit

 

den Erträgen auf

8.388.558 EUR

den Aufwendungen auf

7.945.000 EUR

 

 

im Vermögensplan mit

 

den Einzahlungen auf

478.000 EUR

den Auszahlungen auf

478.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.999.614 EUR festgesetzt.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses Grevenbroich erforderlich ist, wird auf 6.750.000 EUR festgesetzt.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses Dormagen erforderlich ist, wird auf 1.250.000 EUR festgesetzt.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen im Vermögensplan der Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss erforderlich ist, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

 

 


§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist,  wird auf 395.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf        0 EUR

 

und

 

die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf     0 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 EUR festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung des Wirtschaftsplanes des Kreiskrankenhauses Grevenbroich in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung des Wirtschaftsplanes des Kreiskrankenhauses Dormagen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung des Wirtschaftsplanes der Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Zur Deckung der durch sonstige Erträge nicht gedeckten entstehenden Aufwendungen wird von den Gemeinden gemäß § 56 Abs. 1 und 2 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Kreisumlage erhoben. Der Umlagesatz wird auf 41,92 v.H. der für die Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

Soweit sich die kreisangehörigen Gemeinden durch Satzungsregelung an den Nettoaufwendungen im Bereich des SGB II beteiligen, werden 21.895.500 EUR, das sind 4,36 v.H. der Umlagegrundlagen nicht erhoben. 50 % der Nettoaufwendungen werden nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften abgerechnet.

 

Zur Deckung der dem Rhein-Kreis Neuss durch den Betrieb der Kreisjugendmusikschule entstehenden nicht gedeckten Aufwendungen wird von den Entsendegemeinden eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 4 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Der Umlagesatz für die Mehrbelastung der für die Entsendegemeinden geltenden Umlagegrundlagen wird festgesetzt auf:

 

Stadt Grevenbroich                                        0,363 v.H.

Stadt Kaarst                                                 0,502 v.H.

Stadt Korschenbroich                                      0,925 v.H.

Gemeinde Jüchen                                          0,244 v.H.

Gemeinde Rommerskirchen                              0,643 v.H.

 

 

Zur Deckung der durch sonstige Erträge nicht gedeckten entstehenden Aufwendungen des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss wird von den vom Kreis versorgten Gemeinden eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Der Umlagesatz für die Mehrbelastung wird auf 14,067 v.H. der für die vom Kreis versorgten Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

 

§ 7

 

Die Kreisumlage und die Mehrbelastungen sind mit je einem Zwölftel zum 15. eines jeden Monats zu zahlen. Erfolgt die Wertstellung der Zahlung nicht am Fälligkeitstag, werden Verzugszinsen in Höhe von 4,0 % jährlich für die ausstehenden Beträge erhoben.

 

Neuss/Grevenbroich, 05. März 2008

 

 

Dieter Patt                                                              

Landrat                                              

 


Protokoll:

Der Kreistagsabgeordnete Lutz Lienenkämper, die 2. stellvertretende Landrätin Ulrike Apel-Haefs sowie die Kreistagsabgeordneten Erhard Demmer, Bijan Djir-Sarai, Jürgen Güsgen und Gerhard Woitzik hielten die dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügten Reden.

 

Der Kreistagsabgeordnete Martin Kresse nahm Bezug auf die Äußerungen des Kreistagsabgeordneten Lutz Lienenkämper im Zusammenhang mit der Situation der WestLB. Er kritisierte das Verhalten der Landesregierung und wies Schuldzuweisungen an die frühere rot-grüne Regierung zurück. Er forderte zur Sachlichkeit und zum Erhalt der Sparkassen auf. Hinsichtlich der beschlossenen Senkung der Landschaftsumlage verwies er auf die Bedeutung der WestLB-Krise als große Sonderbelastung des Landschaftsverbandes und letztendlich der kommunalen Haushalte.

 

Der Kreistagsabgeordnete Dr. Gert Ammermann gab zu bedenken, dass diese Diskussion im Landschaftsverband zu führen sei. An den Kreistagsabgeordneten Jürgen Güsgen gewandt machte er auf den historischen Hintergrund der damals als öffentliche Förderbank gegründeten WestLB aufmerksam. Hieraus erklärten sich die Beteiligungen des Landschaftsverbandes als Vertreter der kommunalen Ebene und der Sparkassen als Vertreter des öffentlichen Bankenwesens.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, rief Landrat Dieter Patt zur Beschlussfassung auf.