Protokoll:

Ausschussmitglied Dorok merkte kritisch an, eine Vielzahl von Kapellener Bürgern betrachte die Planung der L 361 n in vorliegender Trassierung auf Grund des hiermit verbundenen erheblichen Eingriffes in die Erftaue als hochproblematisch und stehe der Planung konsequenterweise ablehnend gegenüber. In naturschutzrechtlicher Hinsicht sei das Vorhaben allein schon wegen der Vielzahl der notwendigen Brückenbauwerke und der geländebedingten Dammlage mehr als fragwürdig.

 

Ausschussmitglied von Nesselrode wies klarstellend darauf hin, dass die geographische Beschreibung der geplanten Trasse auf Seite 2 der Planungsvereinbarung (dort 2. Absatz) insoweit unzutreffend sei, als dort als Verknüpfungspunkt der Bereich südöstlich von Wevelinghoven aufgeführt sei. Richtig hingegen, ohne dass sich dies auf den eigentlichen Inhalt der Vereinbarung auswirke, sei es, dass die geplante L 361 n den Lückenschluss zwischen der bereits ausgebauten L 361 nordöstlich von Kapellen und östlich von Wevelinghoven darstelle.

 

Die Nachfrage von Ausschussmitglied Dorok, ob im weiteren Verfahren auch die in die Diskussion gebrachte Westumgehung untersucht werde, beantwortete Dezernent Mankowsky. Es handele sich vorliegend bei der L 361 n um eine linienbestimmte Trasse. Die Linienführung habe die Stadt Grevenbroich im wirksamen Flächennutzungsplan festgelegt. Der Rhein-Kreis Neuss hingegen sei nicht dazu aufgerufen, Planungsvarianten zu untersuchen. Er kompensiere so gesehen lediglich durch seine diesbezüglichen Unterstützungsleistungen die fehlenden Planungskapazitäten beim Landesbetrieb Straßen NRW.

Kreisbaudirektor Ludwig führte auf weitere Nachfrage von Ausschussmitglied Dorok an, dass der Kreis lediglich die notwendigen Planungsleistungen zur Aktualisierung der genehmigten Vorentwurfsunterlagen koordiniere und in Abstimmung mit dem Landesbetrieb an externe Ingenieurbüros vergeben werde.

 

Weitere Wortmeldungen aus dem Ausschuss lagen nicht vor.