Beschluss:

Es wird bis auf 2 Gegenstimmen die Nichtzuständigkeit festgestellt.

 


Protokoll:

Vorsitzender Herr Markert eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäß erfolgte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Hiergegen wird kein Widersprich erhoben.
Vorsitzender Herr Markert verweist auf eine Umbenennung des TOP 3

Projektberichte des Erftverbandes
3.1 Antibiotikaresistente Keime im Abwasser
3.2 Spurenstoffagenda Erft

 

Vorsitzender Herr Markert gibt zu den beiden TOP 7 und 8 nachfolgenden Hinweis: Der Planungs- und Umweltausschuss des Rhein-Kreises Neuss sei für die Thematik das falsche Gremium, da rechtlich nicht zuständig. Er verweist diesbezüglich auf die Fluglärmkommission, in welche betroffene Kommunen Mitglieder entsenden können. Beispielsweise vertrete die Kaarster Bürgermeisterin Frau Dr. Nienhaus in dieser Kommission die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aus Kaarst. Herr Kreisdirektor Brügge ergänzt, dass für das Thema Fluglärm das Land NRW, speziell das Landesverkehrsministerium zuständig sei. Herr Keiser betont, dass dieses Thema aber durch Bearbeitung des Kreises insgesamt einen höheren Stellenwert bekommen würde. Herr Mankowsky hebt ebenfalls hervor, dass der Planungs- und Umweltausschuss das falsche Gremium sei. Vorsitzender Herr Markert informiert, dass die Fluglärmkommission zwischenzeitlich den NRW-Verkehrsminister Wüst über das die Problematik informiert habe. Herr Keiser führt aus, dass er die Anträge zurückziehen werde, falls der Planungs- und Umweltausschuss mehrheitlich eine Nichtzuständigkeit feststelle.