Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt die Entwicklungen der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke merkte an, dass es besonders erfreulich sei, dass ca. 30 % der Asylbewerber inzwischen in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seien. Das sei eine Quote mit der im Jahr 2015 keiner gerechnet habe. Diese Entwicklung zeige, dass sich intensive Integrationsarbeit auszahle.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Jüngerkes erkundigte sich, ob es schon eine Entscheidung hinsichtlich der Überschreitung der 50 % bei den Kosten bei der Bundesbeteiligung gebe.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass es ersichtlich sei, dass 50 % überschritten würden und ab 2019 die Erstattung nicht mehr im bisherigen Umfang über den Bund an den Kreis erfolge.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge ergänzte, dass entschieden worden sei, dass der Sockelsatz (5 Mrd Euro), den auch der Rhein-Kreis Neuss vom Bund erhalte, von 10,9 % Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft auf 3,3 % reduziert werde und dafür den Städten und Gemeinden zusätzliche Beträge über die Beteiligung an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt würden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke kündigte an, dass die Neuregelung im Rahmen der Bundeserstattung auch Auswirkungen auf die festgesetzte Kreisumlage haben werde. Diese würde dann, wie schon angekündigt, voraussichtlich um 0,7 % steigen.