Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2020 – 2024 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen (entsprechend er Sitzungsvorlage 66/3061/XVI/2019 gemäß Anlage 2 einschl. Anhang).


Protokoll:

Wie in der Verwaltungsvorlage aufgeführt, so Ausschussvorsitzender Holler, beinhalte das fortzuschreibende Kreisstraßenbauprogramm für den Zeitraum von 2020 – 2024 insgesamt 13 Bauprojekte mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von ca. 47,75 Mio. Euro. Hierin nicht inbegriffen seien die im Anhang dargestellten sieben Einzelprojekte, die lediglich nachrichtlich aufgenommen seien und keiner zeitlichen Einstufung unterlägen.

Der Kreiseigenanteil für diese im Zeitraum 2020 – 2024 vorgesehenen sechs Straßenbaumaßnahmen sowie sieben Radwegebaumaßnahmen sei, so die Erläuterung von Ausschussvorsitzendem Holler, bei antragsgemäßem Fördermittelzufluss verwaltungsseits auf ca. 18,6 Mio. Euro berechnet.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, stünden alle im Programm gelisteten Maßnahmen wie üblich unter ausdrücklichem Finanzierungsvorbehalt.

Die Verwaltung habe zugesichert, mit Nachdruck daran zu arbeiten, für alle 13 Bauprojekte möglichst schnell uneingeschränktes Baurecht zu erwirken und auf dieser Basis entsprechende Förderanträge zu stellen.

 

Ausschussmitglied Dorok unterstrich eingangs der Erörterung, dass seine Fraktion dem Straßenbauprojekt K 9 n in Meerbusch unverändert kritisch gegenüber stehe. Da sich bis heute hieran nichts geändert habe, werde er sich mit seinen Fraktionskollegen bei der Beschlussfassung über das Mehrjahresbauprogramm der Stimme enthalten.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann zeigte sich erfreut darüber, dass der Radweg entlang der K 12 nunmehr definitiv für das Jahr 2021 gelistet sei. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass sie sich seit geraumer Zeit und wiederholt für diesen wichtigen Lückenschluss im vorhandenen Radwegenetz eingesetzt habe. Die Notwendigkeit dieser neu herzustellenden Radwegeverbindung sei unstrittig angesichts der heutigen verkehrlichen Situation, die von einer fehlenden sicheren Führung des Radverkehrs bei gleichzeitigem hohen LKW-Anteil gekennzeichnet sei. Auf weitere Nachfrage von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann zur haushaltsrechtlichen Etatisierung erläuterte Kreisbaudirektor Ludwig, dass die zunächst vorgesehene Sanierung des Brückenbauwerks (Bahnüberführung im Zuge der K 12), für welche auch bereits Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro nachrichtlich im Haushalt vermerkt seien, unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer statischen Überprüfung des Brückenbauwerks entbehrlich seien. Die fachgutachtlichen Untersuchungen hätten ergeben, dass die Brücke im Zuge der K 12 auch unter Berücksichtigung einer Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnittes (mit Aufnahme des neuen Radweges) nicht ertüchtigt zu werden braucht. Die erforderlichen Finanzmittel des für 2021 vorgesehenen Radweges seien entsprechend im Haushalt 2021 erstmalig zu veranschlagen. Die Verwaltung werde insoweit im Rahmen der Mittelanforderungen für dieses Haushaltsjahr auf Grundlage des Mehrjahresprogrammes 2020 – 2024 Haushaltsmittel in notwendiger Höhe zur Veranschlagung beantragen.

 

Ausschussmitglied Ibach erkundigte sich nach dem Stand der Vorbereitungen für den Bau der K 35 n II. Bauabschnitt und hierbei insbesondere nach dem Stand der laufenden Grunderwerbsverhandlungen.

 

Kreisbaudirektor Ludwig wies diesbezüglich darauf hin, dass die Stadt Korschenbroich sich im Vorfeld bekanntermaßen verpflichtet habe, das erforderliche Baurecht für diese Neubaumaßnahme im Wege eines Bebauungsplanverfahrens (einschl. FNP-Änderungsverfahrens) zu schaffen. Derzeit warte man kreisseits auf die Unterzeichnung einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung durch die Stadt Korschenbroich.

Was den Grunderwerb anbelange, so Kreisbaudirektor Ludwig weiter, habe man bereits Fortschritte verzeichnen können, wobei darauf hinzuweisen sei, dass sich noch einige Grunderwerbsfälle in Verhandlung mit den Eigentümern befänden. Man sei jedoch zuversichtlich, die Flächenverfügbarkeit im notwendigen Umfang erreichen zu können.

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte nachfolgend fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorlagen. Mit Hinweis auf die entsprechende Vorlage bat Ausschussvorsitzender Holler dementsprechend um Beschlussfassung.


Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen / 3 Enthaltungen