Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Nach einem Hinweis auf die Sitzungsvorlage und die ergänzende Tischvorlage zur Jugendamtsumlage, erläuterte Frau Klein den Jugendamtshaushalt 2019/2020. Kostensteigerungen hätten vornehmlich im Bereich Kindertagespflege stattgefunden. Steigerungen in anderen Bereichen habe es natürlich auch gegeben, jedoch seien diese jeweils moderat ausgefallen. Betrachte man die Kostensituation im Vergleich zum gesamten Land NRW, stehe das Kreisjugendamt gut dar. Dies liege unter anderem an der Qualität der Arbeit im Bereich Jugend- und Familienhilfe. Hilfe werde dort geleistet, wo sie erforderlich ist. Dieser Ansatz werde auch gegen den Widerstand von Eltern und Einrichtungen verteidigt und man lasse es notfalls auch auf einen Gerichtsstreit ankommen. Dadurch nehme man die Steuerungsverantwortung wahr.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kaisers antwortete Frau Klein, dass es auch Klagen gebe, die man verliere, jedoch habe die Erfahrung gezeigt, dass die Gerichte teilweise noch eine andere Sicht auf die Dinge haben und sehr darauf bedacht seien, im Sinne der Klagenden zu urteilen. Oftmals sei bereits das Bestehen eines Bedarfs Anlass genug, diesem statt zu geben, während für das Jugendamt nicht immer nur der Bedarf im Vordergrund stehe, sondern der Gesamtkontext betrachtet werde.

 

Herr Lonnes teilte diese Auffassung und erklärte, auf weitere Nachfrage von Herrn Wappenschmidt, dass sich die Bedarfsplanung in der Kindertagespflege bereits in den Haushaltszahlen widerspiegelt. Auch habe vorher hinsichtlich der Haushaltszahlen und der Jugendamtsumlage eine Absprache mit den Bürgermeistern stattgefunden.

Er ergänzte, dass die Belastung für Städte und Gemeinde durch die Jugendamtsumlage zwar steige, jedoch am Ende durch die Entlastung der Kommunen bei den Eigenanteilen relativiert werde.

Im Bereich der Hilfen zur Erziehung trenne man zwischen der pädagogischen und der wirtschaftlichen Verantwortung und hinterfrage und überprüfe laufend, ob man richtig aufgestellt sei. Dabei müsse auch ständig die Organisation des Jugendamtes und der Stellenbedarf evaluiert werden.

 

Daraufhin fasste der Kreisjugendhilfeausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: