Protokoll:

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mankowsky erklärte Kreisdirektor Brügge, dass sich alle Interessierten gerne bei der Verwaltung melden könnten. Die ehrenamtlich Tätigen können den Zeitumfang selbst bestimmen. Eine Information über die Höhe der Aufwandspauschale werde zu Protokoll gegeben.

 

Nach Auskunft des KI Rhein-Kreis Neuss sehe der Konzeptentwurf folgende Regelung zur Aufwandsentschädigung vor: „Die Sprachhelferinnen und Sprachhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 € pro Einsatz. Die Aufwandsentschädigung schließt Fahrtkosten und weitere Ausgaben ein, die im Zusammenhang mit dem Einsatz stehen (z.B. Parkkosten, Internet und Telefonkosten etc.).“

 

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Kopp teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass es nach jetzigem Stand grundsätzlich für alle Fremdsprachen (insbesondere aus Syrien, Afghanistan und Russland) einen Bedarf und keine Ausnahmen gebe.