Beschlussempfehlung:

Der Stadt Jüchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Erweiterung des städtischen Montessori Kinderhauses in Jüchen Bahnstraße 49 um zwei Gruppen, die auch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren geeignet sind, ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % =  653.000,00 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 1.306.000,00 € gewährt.

 

Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den U3- und /oder U6-Ausbau reduzieren den Kreiszuschuss gemäß der o.a. Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013.

Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu   30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

Die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre und 30 Jahre für die Baumaßnahme.

Die Mittel sind im Haushalt 2019/20 im Produktbereich 060 361 010 eingeplant und stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung.

 

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: