Beschluss:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erklärte, dass es einer Klärung der Aufgaben von Regionalräten Köln und Düsseldorf und dem Braunkohlenausschuss bedürfe. Der Regionalrat solle in erster Linie als gewähltes Organ neben den anderen Akteuren wie der Metropolregion Rheinland oder ZRR am Tisch sitzen. Der Braunkohlenausschuss sollte in erster Linie den Braunkohleausstieg begleiten und weniger den Bereich Strukturwandel behandeln.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellte klar, dass der Braunkohlenausschuss nicht allein für die „Abwicklung“ zuständig sei, sondern ein Sonderplanungsausschuss für den Tagebau sei. Deswegen treffe der Ausschuss wichtige Vorentscheidungen, die in der Planungshoheit des Regionalrates getroffen würden. Zudem stelle der Braunkohlenausschuss Flächen für Gewerbe und Wohnen zur Verfügung. Das Sonderplanungsgebiet sei den Regionalräten an dieser Stelle für die Dauer der dortigen Geltung des Bergrechts entzogen.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel hob hervor, dass der Braunkohlenausschuss bereits die Raumordnungsplanung vornehme. Der Bereich des Tagebaus ist weder dem Regionalrat Köln noch dem Regionalrat Düsseldorf planerisch zugänglich. Der Braunkohlenausschuss nehme beispielsweise die Trassenplanung der A61 vor und berate im Ausschuss die Infrastruktur mit. Ohne den Braunkohlenausschuss wäre es schwer für die Regionalräte, neue Flächen und Infrastruktur umzusetzen.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer meinte, dass dann aber die Bezeichnung des Ausschusses in dem Sinne nicht zukunftsorientiert sei.