Protokoll:

Die Kreistagsabgeordneten Dieter Welsink, Rainer Thiel, Hans-Christian Markert, Dirk Rosellen, Carsten Thiel, Oliver Schulz und Markus Roßdeutscher hielten die beigefügten Haushaltsreden (Anlagen 1-7).

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann führte aus, dass über die Stellungnahme der Bürgermeister im Finanzausschuss beraten worden sei. Der wesentliche Punkt in der Stellungnahme sei, dass der Landrat einen Doppelhaushalt vorgeschlagen habe und der Kreistag dabei sei, den Haushalt für zwei Jahre zu beschließen. Mit diesem Argument müsse sich auseinandergesetzt werden. Zum Doppelhaushalt gebe es Argumente und Gegenargumente. In der Vorlage zum Finanzausschuss sei aufgelistet worden, dass es eine ganze Reihe an Gebietskörperschaften, auch auf Kreisebene, gebe, die sich eines Doppelhaushaltes bedienen. Er selbst habe beim Landschaftsverband bisher mit Doppelhaushalten gute Erfahrungen gemacht. Ein Doppelhaushalt bedeute auch für die Adressaten Planungssicherheit bei Leistungen aus dem Kreishaushalt. Auch im kreisangehörigen Raum sei von einer Stadt und einer Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss ein Doppelhaushalt beschlossen worden. Die Bedenken der Bürgermeister würden sich auf angebliche Planungsvorteile des Kreises beziehen, die mit dem Doppelhaushalt eintreten würden. Diesen Bedenken sei mit dem geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung in der Sache Rechnung getragen worden. Hier wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Veränderung der noch nicht absehbaren Umlagen für den Landschaftsverband in 2020 und eine mögliche Veränderung im Bereich der Bundeserstattungen für Sozialleistungen als Kondition in den Beschluss aufgenommen worden seien. Wenn die von den Städten und Gemeinden vorausgesagten besseren Werte eintreten, dann werde nach dem Beschlussvorschlag die Kreisumlage in dieser Höhe nicht erhoben. Mit dieser Maßnahme sei die Abwägung klar und die CDU-Kreistagsfraktion halte an einem Doppelhaushalt fest.

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erklärte, dass die SPD-Kreistagsfraktion die Ablehnung der Einwendungen der Bürgermeister entschieden zurückweise.