Beschluss:

 

Gemäß § 83 Abs.1 und 2 GO NRW nimmt der Kreistag die im II. Verzeichnis 2018 unter                     b) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig