Beschluss:

Der Kulturausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes trug vor, dass seitens des Kreises die Frist zur Antragstellung beim Landschaftsverband Rheinland bei potenziellen Antragstellern kommuniziert worden sei, aber keine Anträge eingereicht worden seien. Möglicher Grund sei die hohe Anzahl von Projekten, die für 2019 beantragt worden seien. So habe der Kreis für 2020 die Gelegenheit genutzt und drei eigene Anträge der Kultureinrichtungen des Kreises platziert.

 

Herr Radmacher bedauerte sehr, dass keine weiteren Anträge gestellt worden seien. Seiner Ansicht nach sei dies auch in dem bürokratischen Verfahren des Landschaftsverbandes Rheinland begründet, da die Anträge sehr frühzeitig gestellt werden müssten und kein vorzeitiger Beginn der Maßnahme möglich sei.

 

Herr Lonnes wies darauf hin, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden könne, der dann ab Antragstellung gelte. Bei der Antragstellung erfolge eine Unterstützung durch den Kreis. Zudem beabsichtige der Landschaftsverband Rheinland das Antragsverfahren zu digitalisieren, was eine Vereinfachung der Abläufe mit sich bringen könnte. Eine abschließende Entscheidung über die Anträge treffe der Landschaftsverband Rheinland.