Beschluss:

Der Kulturausschuss beauftragte die Verwaltung, zur Beauftragung eines Masterplanes Kultur eine Markterkundung vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung bei einer Gegenstimme


Protokoll:

Vorsitzender Rehse berichtete, dass die Fraktionen von CDU und FDP in der Sitzung des Finanzausschusses am 06.03.2019 beantragt hätten, die Verwaltung zu beauftragen, einen Masterplan Kultur zu erarbeiten. Er bat die Fraktionen, ihren Antrag dem Kulturausschuss vorzustellen.

 

Herr Beyen trug vor, dass es im Rhein-Kreis Neuss ein reichhaltiges kulturelles Angebot gebe, es sich aber hierbei meist um Einzelprojekte handele und nur eine geringe Vernetzung vorhanden sei. Hinzu komme, dass die Finanzmittel für den Kulturbereich gering seien. Mit einem Masterplan Kultur sollten Handlungsempfehlungen und Strategien für die zukünftige Kulturarbeit im Kreis erarbeitet und dabei Chancen und Risiken dieser Arbeit bewertet werden. Die Kultur sei ein integraler Bestandteil der Kreispolitik, da sämtliche Felder, wie Wirtschaft, Tourismus oder auch die Digitalisierung, eine Berührung zu kulturellen Fragestellungen hätten. Die Alleinstellungsmerkmale des Kreises seien hervorzuheben. Hierzu bedürfe es einer stringenten Kulturentwicklungsplanung, so könnten mehr finanzielle Mittel in die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen als in die Koordination fließen. Miteinbezogen werden sollten neben den Kommunen, institutionellen und freien Kultureinrichtungen auch regionale Akteure, wie die Metropolregion Rheinland, der Landschaftsverband Rheinland, der Kulturraum Niederrhein e.V., der Region Köln/Bonn e.V. und die grenzüberschreitenden Kulturregionen. Damit solle der Kulturauftrag der Kultureinrichtungen sowie die eigene Ertragskraft der Kultureinrichtungen gestärkt und eine kooperative Arbeit gefördert werden. So könne auch die Kultur ihren Beitrag zum Strukturwandel in der Region leisten. Bei der Entwicklung der Rahmenbedingungen für den Masterplan Kultur könne ein einzubindender Gutachter Hilfestellung leisten. Die Mittel hierfür seien im Haushalt 2019 und 2020 in Höhe von jeweils 20.000 € bereitgestellt worden.

 

Frau Broll ergänzte, dass sie in den 90iger Jahren zusammen mit einer Reihe von Wissenschaftlern den Kulturwirtschaftsbericht NRW ins Leben gerufen und erarbeitet habe. Neben Kultur und Kulturwirtschaft sei auch die Kreativwirtschaft hinzugekommen. Diese Berichte enthielten u.a. Handlungsempfehlungen sowohl für das Land als auch für die einzelnen Regionen des Landes. Im Jahre 2007 habe hierzu ein internationaler Kongress auf der Zeche Zollverein stattgefunden, der die Ziele einer Förderung in 10 Thesen der Essener Erklärung formulierte. In These 8 hieße es dabei, Kommunen und Wirtschaftsförderungseinrichtungen würden aufgefordert, die spezifischen und regionalen Bedarfe zu eruieren und in eine stadtpolitische Strategie einzubringen. These 9 führe aus, dass durch ein enges Zusammenwirken von Wirtschafts-, Kultur-, Städtebau- sowie Bildungspolitik angemessene Standorte für kreative Unternehmen in Quartieren, Städten und Regionen erfolgreich und nachhaltig entwickelt würden. Es gebe schon eine Reihe von bestehenden Handlungsempfehlungen, deren Aufnahme sich lohne. Vorstellbar sei eine Kulturkonferenz auf Kreisebene, bei der alle in Frage kommenden Akteure zusammenkommen und alle bereits vorliegenden Untersuchungen und Ergebnisse vorgestellt würden und ergänzt werden könnten. Dies führe zu einer Begegnung der Akteure, die in einer weiteren Zusammenarbeit münden könnte. Im Zuge der angekündigten Strukturhilfen könne der Rhein-Kreis Neuss ggf. auf Fördermittel von Bund und Land zurückgreifen.

 

Vorsitzender Rehse dankte für die ausführliche Begründung des Antrags und bat Herrn Lonnes für die Verwaltung Stellung zu nehmen.

 

Zunächst stellte Herr Lonnes die Entwicklung der Kultur seit seinem Abitur im Jahr 1978 bis heute dar. So seien viele der kulturellen Einrichtungen, wie z.B. die Stiftung Insel Hombroich, der Tuppenhof, die Braunsmühle, das Rheinische Schützenmuseum oder das Kulturzentrum Sinsteden gegründet worden, die damals noch nicht existierten. Im Bereich der klassischen Musik habe es die Zeughauskonzerte gegeben, nicht aber das Niederrheinische Musikfestival, das Festival Alte Musik oder das Konzertprogramm der Freunde und Förderer von Schloss Dyck. Viele kulturelle Angebote seien im Laufe der Jahrzehnte erst entstanden, in den letzten 40 Jahren sei viel in die Region investiert worden.

 

Auch das Land Nordrhein-Westfalen habe den Kulturhaushalt deutlich erhöht. Dabei solle nicht nur das Thema Heimat betrachtet werden, sondern auch die Forschung in Museen für Nachwuchskräfte eröffnet werden. Zudem werde die Digitalisierung als ein Schlüssel gesehen, um neue Zielgruppen zu erschließen. Die Kultur habe eine hohe Bedeutung für die Identität einer Region und binde die Menschen. Auch wenn die Beiträge für die Kultur im Kreishaushalt mit 2 % des Umsatzes eher bescheiden gegenüber anderen staatlichen Aufgaben seien, habe der Kreis in der Vergangenheit immer wieder große Summen für die Kultur bereitstellen können.

 

Weiterhin berichtete Herr Lonnes, dass sich die Verwaltung einen ersten Überblick über bestehende Masterpläne verschafft und dabei festgestellt habe, dass viele Pläne lokal auf eine Kommune bezogen seien. Der Rhein-Kreis Neuss habe die Aufgabe, den Kreis insgesamt als Kulturregion zu betrachten und diese Kulturregion stärker nach außen sichtbar machen. Es sei daher wichtig, das Thema in die Metropolregion einzubringen und dort für sich zu nutzen. Die Verantwortung der Kommunen des Kreises für die Kulturlandschaft solle als Einheit gestärkt und die Ansprache an die Nutzer intensiviert werden. Hieraus solle ein Handlungsplan für die nächsten Jahre entstehen.

 

Zur Umsetzung des Antrags erklärte Herr Lonnes, diesen auf der nächsten Kulturdezernentenkonferenz zu thematisieren, Kontakt zu verschiedenen Büros aufzunehmen und in der nächsten Sitzung einen Umsetzungsvorschlag zu präsentieren.

 

Frau Dr. Flick bestätigte, dass der Kreis eine vielfältige Kulturlandschaft habe, was auch das vorliegende Programmheft zum Thema „Neuland“ des Museumsnetzwerkes Niederrhein zeige. Bedenken habe sie bei der Umsetzung. Für das Projekt würden die Personen benötigt, die an der Basis der Kulturarbeit säßen, so z.B. die Einrichtungsleitungen von kulturellen Einrichtungen sowie die vielen in der Kulturarbeit tätigen Ehrenamtler. Wichtig sei, dass alle Beteiligten von Anfang an miteinbezogen werden sollten. Vernetzungen fänden bei den Projekten aber durchaus schon statt.

 

Herr Kehrberg dankte den Fraktionen für die Vorstellung des Antrags. Seiner Ansicht nach sei ein Masterplan Kultur für Vernetzung und Priorisierung von Projekten sehr gut geeignet. Er fragte an, ob eine Markterkundung ausreiche oder eine öffentliche Ausschreibung erfolgen müsse.

 

Herr Lonnes erklärte, dass eine Beteiligung sämtlicher Kulturschaffender, auch der freien Träger, vorgesehen sei. Auch eine Sichtung der bereits vorhandenen Informationen werde vorgenommen. Bei der Beauftragung eines Gutachters werde das notwendige Vergabeverfahren in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt eingehalten. Zunächst würden hierzu Gespräche mit in Frage kommenden Büros geführt.

 

Herr Beyen ergänzte, dass es viel Potenzial gebe, was bei der Erarbeitung des Masterplans genutzt werden könne. Mit dem Masterplan Kultur könnten Entwicklungen im Bereich Kultur nachgezeichnet und Handlungsempfehlungen formuliert werden, damit der Rhein-Kreis Neuss mit seinen vielfältigen kulturellen Angeboten wahrgenommen werde.

 

Frau Dr. Flick erklärte, dass sie weiterhin die Umsetzung kritisch sehe, ebenso eine Schwerpunktsetzung für bestimmte Institutionen. Es müsse geklärt werden, ob eine zusätzliche Personalbereitstellung erforderlich sei oder Leistungen eingekauft würden.

 

Herr Dr. Patatzki merkte an, dass er Schwierigkeiten damit habe, die Erarbeitung des Masterplanes outzusourcen. Es solle geprüft werden, ob es eigene Kapazitäten für die Projektumsetzung gebe. So sollte insbesondere der Kulturausschuss mit seiner hohen Fachkompetenz die Entscheidungsbefugnis behalten. Er werde dem Antrag nicht zustimmen.

 

Frau Meis stellte fest, dass es sehr viele kulturelle Aktivitäten im Rhein-Kreis Neuss gebe, die alle erfasst werden sollten. So gebe es bereits einen einstimmigen Beschluss die im Haushalt vorgesehenen Mittel für einen Gutachter zu verwenden. In Frage käme ergänzend auch eine Masterarbeit zu diesem Thema. Auch solche Möglichkeiten sollten eruiert werden.

 

Herr Becker verwies ebenfalls auf den Beschluss des Finanzausschusses. Seiner Ansicht nach sollte der Masterplan Kultur nicht in ein enges Korsett von Vorgaben gepresst werden, sondern für eine Entwicklung offen sein. Im Rahmen der Jugendarbeit gebe es ein breites Feld neben der Digitalisierung, welches im Masterplan Berücksichtigung finden sollte.

 

Herr Lonnes erläuterte, dass es kein zusätzliches Personal für die Durchführung der Aufgabe geben werde. Neben der Kulturverwaltung würden die Einrichtungsleiter in die Durchführung des Projekts mit einbezogen. Hinsichtlich der Entscheidungsbefugnis des Kulturausschusses erklärte Herr Lonnes, dass dieser bei der Umsetzung beteiligt und in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werde. Es sei selbstverständlich, auch die Jugendarbeit mit zu betrachten. Die Erschließung neuer Zielgruppen sei von großer Wichtigkeit. Er bat alle Fraktionen und Mitglieder des Kulturausschusses jetzt Vorschläge für den Masterplan Kultur einzubringen. Derzeit befände man sich in der Findungsphase.

 

Auf nochmalige Nachfrage von Frau Dr. Flick, ob eine Schwerpunktbildung angedacht sei, verneinte Herr Lonnes dies.

 

Vorsitzender Rehse resümierte, dass es sich bei dem Masterplan Kultur um ein ambitioniertes Projekt handele. Die Mittel dafür seien für 2019 und 2020 bereitgestellt worden. Seiner Ansicht nach könne es hilfreich sein, wenn ein Gutachter mit Blick von außen die Erstellung unterstütze. Wie eine Beteiligung des Kulturausschusses im Verfahren aussehen könne, würden die Gespräche mit dem Gutachter und die weitere Entwicklung ergeben.