Protokoll:

Herr Mankowsky führt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage aus, dass bei Kanalbaumaßnahmen in Holzbüttgen eine Grundwasserbelastung mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) festgestellt worden sei, die vermutlich im Zusammenhang mit einer in der Nähe vorhandenen Altlast stehen, die bisher als stationär eingeschätzt wurde, sich aber bis in den Bereich der Nordkanalallee ausgeweitet zu haben scheine. Eine Bestätigung dafür gebe es jedoch nicht.

Die Besonderheit sei, dass es im betroffenen Bereich viele private Brunnen gebe, die insbesondere zur Gartenbewässerung oder zur Befüllung von Planschbecken betrieben würden. Daher habe die Verwaltung mit Blick auf die beginnende Gartensaison unverzüglich handeln müssen. Aus Vorsorgegründen sei an die Bevölkerung die Empfehlung herausgegeben worden, das Brunnenwasser für bestimmte Zwecke nicht zu verwenden. Dies habe zu Sorgen und weiteren Fragen geführt, die im Rahmen einer Bürgerversammlung, zu der rund 100 Bürgerinnen und Bürger erschienen seien, umfänglich beantwortet worden seien. Es seien viele gute sachliche Diskussionen geführt worden. Im Ergebnis hätten die Brunnenbetreiber das Angebot erhalten, die Wasserqualität ihrer Brunnen vom Rhein-Kreis Neuss kostenlos untersuchen zu lassen. Dies sei ein enormer Aufwand gewesen, da sich 72 Brunnenbetreiber hierfür angemeldet hätten. Die Untersuchungen seien abgeschlossen. Über die Ergebnisse könne dem Ausschuss in der Novembersitzung berichtet werden. Als Fazit sei festzuhalten, dass sich die Situation emotional entspannt habe und die Bürgerinnen und Bürger offenbar sehr positiv auf die Informationspolitik und das Vorgehen der Behörde reagiert haben.

Herr Clever bestätigt, dass viele Anrufe bei ihm persönlich aufgelaufen seien und die ausführlichen Erläuterungen der Sachlage und des weiteren Vorgehens zu einem anerkennenden Feedback geführt hätten. 

Vorsitzender Herr Markert fragt im Hinblick auf den für November avisierten Ergebnisbericht nach, ob die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei Auffälligkeiten zeitnah informiert würden.

Herr Mankowsky teilt mit, dass die Brunnenbetreiber ihre Ergebnisse selbstverständlich unverzüglich erhielten. Der Novembertermin gelte nur für die abschließende Berichterstattung im Ausschuss.

Herr Dr. Kalthoff gibt zu bedenken, dass die Gartenbrunnen zur Erfassung eines Schadensfalls mit LHKW denkbar untauglich seien. Hierfür seien nur Brunnen mit Totalausfilterung bis zur Grundwassersohle geeignet.

Frau Hugo-Wissemann erkundigt sich nach der Betroffenheit von landwirtschaftlichen Brunnen, über die u.a. Flächen zur Lebensmittelerzeugung bewässert würden.

Herr Mankowsky klärt auf, dass für die Untersuchung der Schadensausbreitung selbstverständlich entsprechend ausgebaute Grundwassermessstellen verwendet bzw. gesetzt würden. Gleichwohl müsse man die Sorgen der Bürger ernst nehmen, so dass die Untersuchung der Hausbrunnen durchgeführt werde, auch wenn man ebenfalls davon ausgehe, dass diese von den Schadstoffen unterlaufen würden und dort keine schwierigen Ergebnisse zutage treten. Bisher habe man keine Erkenntnisse über eine Beeinträchtigung der Landwirtschaft. Die geplanten zusätzlichen Messstellen seien aber auch dafür da, dies zu überprüfen. Das Wasserwerk Büttgen-Driesch sei im Übrigen nicht gefährdet.