Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Erteilung einer Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung der vom Bebauungsplan OE 14 „Kreisverkehr/Radwegeneubau an der K 26“ der Gemeinde Rommerskirchen geplanten Verkehrs- und Erschließungsanlagen im Landschaftsschutzgebietes (LSG) 6.2.2.4 „Köttelbachtal“ nach dem Landschaftsplan VI. Ebenso erhebt der Naturschutzbeirat keinen Widerspruch gegen die Erteilung einer Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für den geplanten Gewässerausbau des Grabens neben der Frankenstraße.

 


Protokoll:

Herr Lörner erläutere noch einmal kurz die Sitzungsvorlage und zeigte auf den beiden Karten den Verlauf des Vorhabens an. An der Kreisstraße solle ein Radwegebau erfolgen, da dort derzeit eine Lücke im Radwegenetz des Kreises bestehe. Die Radfahrer seien an dieser Stelle dazu gezwungen, auf der relativ kleinen Fahrbahn zu fahren. Die Strecke reize die Autofahrer zudem, die Geschwindigkeitsmöglichkeiten auszunutzen.

 

Der Kreis beabsichtige daher einen Radwegebau, um die Ortslagen für den Radverkehr zu verbinden. Die Baumaßnahmen für den Radweg würden auf der bestehenden Straßenfläche bzw. der Randlage auf den Ackerflächen stattfinden. Da diese lediglich im baulichen Außenbereich ohne Schutzstatus liegen würden, bedürfe es dafür alleine keiner Entscheidung des Naturschutzbeirates.

 

Allerdings sei im Landschaftsschutzgebiet die Errichtung eines Kreisverkehres geplant. Die Planung sei erfolgt, da die Straße an dieser Stelle eine 90° Kurve mache, von der auch eine Erschließungsstraße abgehe. Aufgrund dieser Situation sei die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hier sehr ungünstig. Darüber hinaus sei in diesem Bereich eine Gefällestrecke ohne funktionierende Entwässerung gegeben. Bei Regenereignissen sammle sich dann in der Kurve mit Einmündung das Wasser, was zu zusätzlichen Problemen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit führe. Im Kontext des entstehenden Radweges solle hier, insbesondere im Bereich der 90° Kurve eine sichere Querungsmöglichkeit entstehen. Für den Bau des Kreisverkehres müsse schließlich aus Platzgründen ein Teil des Landschaftsschutzgebietes in Anspruch genommen werden. Die Entwässerung erfolge auch hier durch eine Entwässerungsmulde. Wegen der verbesserten Verkehrsführung und Entwässerung sehe er vorliegend ein überwiegendes öffentliches Interesse gegeben.

 

Frau Dr. Wahode fragte, wie groß die Wiese im Vergleich vor und nach den Eingriffen sei. Herr Lörner überschlug die Fläche schätzungsweise. Von den 1,5 ha Wiesenfläche blieben noch ca. 1 ha übrig.

 

Herr Meyer-Ricks nahm Bezug auf die zeichnerische Darstellung. Diese lege nahe, dass die Versickerungsmulde eingegrünt werde. Herr Lörner erklärte, dies sei so im Entwurf enthalten, im Verfahren würde aber weiter angeregt werden, dass keine Heckenpflanzung erfolgt, sondern die Wiesenflächen weiter erhalten bleiben. An der Straße zum Baugebiet hin werde hingegen eine Heckenpflanzung als Ortsabschluss für sinnvoll gehalten. Die Flächen, die nicht für die Straßenräume in Anspruch genommen werden, würden als Grünland eingesät und unterhalten werden.

 

Herr Bolz erkundigte sich, ob gewährleistet sei, dass das Wasser zügig versickert und nicht zu lange steht. Herr Lörner antwortete, dass punktuell Anschlüsse zu sickerfähigen Flächen geplant seien. Herr Salzmann von der Gemeinde Rommerskirchen fügte hinzu, dass die Entwurfsplanung soweit aus technischer Sicht abgeschlossen sei und die Versickerung gewährleistet werde. Herr Lörner erläuterte, dass in Rommerskirchen üblicherweise aufgrund der sehr lehmigen Böden punktuell Bohrungen durch den Lössboden bis zu den eiszeitlichen Schotterebenen durchgeführt würden. Die Bohrlöcher würden dann mit Schotter ausgefüllt werden, damit das Wasser an diesen Stellen nach unten verschwinden kann. Zur Filterung erfolge dann noch eine Graseinsaat. Es gebe wegen des Gummiabriebes auf den Straßen auch noch Vorreinigungseinrichtungen.

 

Herr Klauth stellte die Beschlussempfehlung zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.