Protokoll:

Frau Albrecht führte zur Schuleingangsuntersuchung und zum Masernschutzgesetz aus:
Die Schuleingangsuntersuchung sei in vielen Bundesländern Pflicht und bietet wertvolle Hinweise auf den Gesundheitszustand der 6 Jährigen.

 

Im Rhein-Kreis Neuss wurden in diesem Jahr rund 4300 Kinder untersucht. Hier sei bereits eine Auswertung dahingehend erfolgt, dass die Impfquote bei Masern, Mumps Röteln (MMR) bei 96,5 % läge. Damit läge der Rhein-Kreis Neuss deutlich über dem NRW-Durchschnitt.
Diese gute Quote sei insbesondere den niedergelassenen Hausärzten und Kinderärzten aufgrund ihrer guten Beratung zu verdanken.

Einzuschränken sei die Auswertung nur dahingehend, dass als Erhebungsgrundlage die Impfausweise dienen, welche von ca 93 % der Untersuchten vorgelegt würden.

Zu den Kindern, bei welchen kein Impfausweis vorgelegt wurde, liegen keine Erkenntnisse über den Impfstatus vor.

Herr Dr. Dörr wies darauf hin, dass es über Jahre keinen Masernfall in der Region gegeben habe. Leider habe es dieses Jahr ein größeres Aufkommen gegeben, da eine 11 köpfige Familie betroffen war.

Bundesweit habe es in diesem Jahr bislang mit 536 Masernfällen ein größeres Aufkommen gegeben. In 2018 habe es über das gesamte Jahr 677  Fälle gegeben.

Nunmehr sei geplant, den Eltern anzubieten, dass eine zweite MMR- Impfung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung durchgeführt werde.

Zum Masernschutzgesetz, welches am 01.03.2020 in Kraft treten werde, führte Herr Dr. Dörr weiter aus: Kinder werden vor Kindergarten- oder Schuleintritt einen Immunschutz nachweisen müssen.  Auch Kinder von Impfgegnern unterliegen dann einer Impfpflicht. Die Umsetzbarkeit dieser Regelungen bleibe abzuwarten.

Es werde einen digitalen Impfausweis geben und auch das medizinische Personal, z.B. in Kliniken wird einen Immunschutz nachweisen müssen.
Der Rhein-Kreis Neuss sei auch seinerseits aktiv geworden und habe sich dem
Impfbündnis Mönchengladbach, nun Mönchengladbach-Rhein-Kreis Neuss angeschlossen.
Hier finden verschiedene Zusammenarbeiten und Maßnahmen statt.

 

Kreistagsabgeordneter Ramakers fragte, inwiefern bei nicht geimpften Kindern die Schulpflicht greifen werde. Dr. Dörr bestätigte, dass hier Impfpflicht und Schulpflicht möglicherweise kollidieren werden. Voraussichtlich werde dann aber die Schulpflicht vorrangig sein. Er befürchte zudem, dass Impfgegner so weit gehen, ihre Kinder nicht in die Kindergärten zu geben, um hier der Impfpflicht auszuweichen.
Dr. Dörr bestätigte auf Nachfrage, dass die nicht geimpften Kinder namentlich erfasst werden.