Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Realisierung des Projektes „Landschaftsgalerie Strategischer Bahndamm“ nach der vorgestellten Planung.

 


Protokoll:

Herr Schmitz leitete kurz ein, dass der Naturschutzbeirat sich bereits in der Vergangenheit einmal mit dem Grobkonzept der Landschaftsgalerie Strategischer Bahndamm beschäftigt hätte. Das Grobkonzept sei nun so verfeinert worden, dass die Gemeinde Rommerskirchen für die Gesamtstrecke des strategischen Bahndamms einen Antrag auf Befreiung für die entgegenstehenden Bestimmungen der Landschafspläne im Landschaftsschutzgebiet Bahndamm stellen konnte. Hintergrund sei, dass die geplanten Baumaßnahmen den Verboten der Landschaftspläne widersprechen. Er schlug vor, dass die Gemeinde Rommerskirchen das Vorhaben kurz vorstellt.

 

Herr Friedrich von der Gemeinde Rommerskirchen stellte kurz den Stand der Planung dar. Vor über einem Jahr sei bereits eine Projektskizze vorgestellt worden. Daraufhin sei die konkrete Planung als Gemeinschaftsprojekt der drei betroffenen Kommunen Rommerskirchen, Grevenbroich und Neuss unter der Koordination der Gemeinde Rommerskirchen in Abstimmung durchgeführt worden. Das Projekt solle den strategischen Bahndamm in Form einer Landschaftsgalerie aufwerten. Hierfür seien auch Fördermittel beantragt worden. Die externen Planer des Vorhabens stünden für eine nähere Erläuterung zur Verfügung. Er stellte kurz die Planer vor: Herr Ebbers, der die technische Wegeplanung erstellt habe, Herr Tauscher, der die Begleitplanung der Landschaftsgalerie für die Stationen erstellt habe, Frau Werfling, die den landschaftspflegerischen Begleitplan samt Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt habe, und Herrn Stevens von der biologischen Station, der die artenschutzrechtliche Betrachtung durchgeführt habe. Die Grundzüge der Planung sollten vorgestellt werden. Zunächst sollten Herr Ebbers die Wegeplanung und Herr Tauscher die Hotspots der Gestaltung vorstellen. Frau Werfling und Herr Stevens stünden dann für fachliche Fragen zur Verfügung.

 

Herr Ebbers stellte die Wegeplanung anhand einer Präsentation vor, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Zielsetzung des Projektes sei die bauliche Aufwertung der heute bereits vorhandenen Fuß- und Radwegeverbindung des strategischen Bahndamms in Rommerskirchen/Grevenbroich/Neuss für den Freizeit- und ggf. für den Alltagsverkehr gewesen. Ob der Alltagsverkehr sich auf Basis der Planung entwickeln könne, bleibe noch abzuwarten, da das Thema Beleuchtung in der Planung noch nicht abgearbeitet worden sei. Es sei daher zunächst der Freizeitverkehr durch die Maßnahme betroffen. Es solle durch entsprechenden Ausbau ein barrierefreier Zu- und Abgang auf den Bahndamm gewährleistet werden. Im Zuge dessen würden auch zwei fehlende Brückenbauwerke errichtet werden. Ein weiteres Ziel sei die landschaftspflegerische Aufwertung gewesen. Die Planung sei unter der Vorgabe eines geringstmöglichen Eingriffes in Natur und Landschaft erfolgt.

 

Herr Ebbers zeigte schließlich anhand der Präsentation den gesamten Streckenverlauf mit den Standorten der beiden Brückenbauwerke und den betroffenen Abschnitten auf. Für den detaillierten Verlauf sei auf die anhängende Präsentation verwiesen.

 

Zu Beginn führe die erste Wegeverbindung in Rommerskirchen zunächst auf der linken Seite entlang, um das Wohngebiet zu erschließen und einen direkten Zugang zu gewährleisten. Ebenerdig verlaufe die Verbindung dann auf den nächsten Abschnitt. Der Radweg führe weiter bis zur B477. Dort gebe es eine Querung und weiteren Verlauf über die vorhandene Wegeführung. Zum Teil müsse gewährleistet werden, dass von unten ein Zugang zum Bahndamm bestehe, um eine Barrierefreiheit zu erreichen. Dabei entstünden Eingriffe. Es werde eine wassergebundene Decke aufgesetzt werden in den Teilen, in denen baulich eine vernünftige Grundlage bestehe. Hierzu werde geringfügig auf den Bestand aufgesattelt werden. Es gebe Abschnitte des Bahndamms, z.B. mit Lehmböden, an denen etwas vom Boden weggenommen werden müsse, um die Standsicherheit zu gewährleisten und dort dann die wassergebundene Decke aufsetzen zu können. Im Bereich vereinzelter Trampelpfade seien bauliche Aufwertungen zur Standfestigkeit erforderlich, um auch bei Nässe die Befahrbarkeit mit dem Fahrrad zu ermöglichen. Bei mehreren Trampelpfaden im Bestand habe man sich für einen Weg entschieden, der sich am geringstmöglichen Eingriff und Erhalt der Bäume orientiere. Hier seien bauliche Anpassungen erforderlich. Zukünftig solle der Bahndamm eine nutzbare Breite von 2,50 m bis nach Neuss hin gewährleisten, so dass auch vernünftig ohne Konfliktpotenzial nebeneinander gefahren werden könne. Teilweise seien die Breiten noch nicht vorhanden. Hierzu müsste allerdings größtenteils nur angrenzender Grünbewuchs ohne Bäume beseitigt werden, bevor hier aufgesattelt werden könne. Zum Teil müssten Höhenunterschiede ausgeglichen werden und barrierefreie Zugänge geschaffen werden. Grundsätzlich sei sich am Bestand orientiert worden bzw. an Stellen mit zu großem Eingriff ausgewichen worden, um etwa Baumbestände soweit wie möglich zu erhalten. Es solle mit Fahrzeugen auf dem Bahndamm gearbeitet werden, die möglichst geringe Eingriffe verursachen. Die Fahrzeuge sollten an den Stellen auf den Bahndamm hoch und runterkommen, an denen mit den anzulegenden Rampen ohnehin ein Eingriff entstehe. Aus verkehrsplanerischer Sicht gebe es keine größeren Probleme, es seien eher die landschaftlichen Belange relevant gewesen.

 

Herr Tauscher fuhr fort mit einer zweiten Präsentation, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er habe die grobe Projektskizze und den ersten Teil Aufwertung für die Naherholung und naturschutzfachliche Aufwertung vor 1,5 Jahren dem Bereit bereits vorgestellt. Nun sollte dies noch einmal vertieft dargestellt werden. Neben der Nutzbarmachung des Bahndamms für den Freizeit- und Alltagsverkehr sei auch auf die Aufwertung für die Naherholung und das Naturerlebnis abgezielt worden. Der Bahndamm sei im Grunde der einzige Wald in der Gemeinde Rommerskirchen und habe als eine der wenigen naturnäheren Strukturen eine entsprechende Bedeutung für die Naherholung. Der Bahndamm biete bereits interessante Ausblicke an vorhandenen Brücken oder gewissen Bereichen mit Sichtmöglichkeiten. Die vorhandenen Qualitäten sollten genutzt werden, indem entlang des Weges verschiedene Stationen mit den Funktionen Aufenthalt und Rast angeboten werden, die das Naturerlebnis verbessern und über die Besonderheiten informieren sollen. Die Gestaltung solle einfach und zurückhaltend geschehen mit sensiblen und platzreduzierenden Angeboten, die einen möglichst geringen Eingriff in Natur und Landschaft verursachen. Beispielweise an bestehenden Brücken gebe es oftmals Raum, um Angebote zu gestalten, die nicht in den Waldbestand eingreifen.

 

Es seien verschiedene Stationen geplant, die den Bahndamm erlebbarer machen sollen. Das Landschaftsfenster sei eine solche Station, die an acht Stellen vorgesehen sei, an denen ein gewisser Ausblick gegeben sei. Es handle sich dabei um einen kleinen Platz aus wassergebundener Decke mit der Größe 2 Meter mal 6 Meter mit einer Bank. Hier könnten Fahrräder abgestellt werden und sich auch Rollstuhlfahrer mit genügend Bewegungsraum aufhalten. Der Ausblick solle durch Pflegemaßnahmen wie Lichtung des Gehölzjungwuchses und Aufasten erhalten bleiben. Die Bäume blieben dabei stehen. Die Landschaftsfenster seien in vielen Fällen an bestehenden Brücken vorgesehen, bei denen bereits eine freie Sicht vorhanden sei. Ein zweiter Stationstyp wären die Erzählstationen mit kleineren Plätzen, an denen das Fahrrad abgestellt werden könne und Infotafeln platziert würden, die über interessante Orte wie etwa den Gillbach oder alte Höfe informierten. Als dritten Stationstyp gebe es auch eine Kombination aus Landschaftsfenster und Erzählstation. Hier würden Infotafeln und Aufenthaltsmöglichkeiten angeboten werden. Dies solle an interessanten Orten erfolgen, die kulturell oder naturschutzfachlich bedeutsam seien, so beispielsweise an der Motte Helpenstein oder dem Lommertzhof. Für die Stationen seien einfache Elemente wie Bänke mit Holzlattung auf Aluminiumgestellen geplant. Die Beschilderung mit Infotafeln erfolge angelehnt an die Art der Beschilderung des Konzeptes Regiogrün. Dabei handle es sich um ein Konzept zur Aufwertung der Landschaft im Raum Köln für die Naherholung.

 

An der Station Motte Helpenstein verlaufe der Bahndamm durch das Bodendenkmal. Beim damaligen Bau sei darauf keine Rücksicht genommen worden. Auf Anregung der Denkmalbehörde der Stadt Neuss solle dieser Bereich markiert werden. Beginn und Ende sollen Schwellen mit Pflasterungen anzeigen sowie eine wassergebundene Decke mit anderer Farbe. Im mittleren Bereich solle eine Infotafel aufgestellt werden, um auf die Besonderheit der ehemaligen Burganlage aufmerksam zu machen. An Auftakt und Ende des Bahndammes seien etwas größere Stationen vorgesehen, an denen gebündelt Informationen zum Projekt, den einzelnen Elementen sowie dem Bahndamm insgesamt zur Verfügung stehen sollen. Hier stehe die Aufenthalts- und Orientierungsfunktion im Vordergrund. Etwa in der Mitte des Verlaufes des Bahndammes sei eine größere Raststation unter einer Brücke vorgesehen. In dem Bereich unter der Brücke wachse nichts. Dort sollten Möglichkeiten für einen Picknickaufenthalt und zum Abstellen von Fahrrädern in der Gruppe gegeben werden.

 

Außerdem seien sogenannte Erlebnisstationen an besonderen Orten, so etwa am Gillbach in Butzheim, geplant. Dort verlaufe der Weg des Bahndamms oben so, dass der darunter liegende Gillbach nicht sichtbar sei. Daher sollte hier der im Bestand befindliche Trampelpfad, der dort hinführt, durch eine Treppenanlage mit Brüstung gesichert werden. An der „Erlebnisstation Brücke“ gebe es eine Holzbrücke über den Bahndamm. Der darunterliegende Flurweg, der den Bahndamm quere, werde derzeit nicht genutzt. Der Raum solle zugänglich gemacht werden und die bestehenden Brückenwiderlager für eine Boulderwand genutzt werden. Weiter sei geplant, eine Seilbrücke über eine kleine Schlucht anzubringen sowie zwei kleine Plätze zum Aufenthalt. Unter einer anderen bestehenden Brücke solle der Raum für Holzliegen und dergleichen genutzt werden.

 

Neben den Aufwertungen aus Sicht der Naherholung sollen auch naturschutzfachliche Aufwertungen stattfinden. So sollen nicht genutzte Flurwege, die am Bahndamm liegen oder von diesem ausstrahlen in Säume und Raine umgewandelt werden. Hierdurch werde auch eine Biotopvernetzung mit den im Umfeld befindlichen Strukturen stattfinden. Zudem solle auch der Gehölzbestand weiterhin in Richtung eines naturnahen Bestandes entwickelt werden. Dies geschehe bereits durch die derzeitige Bewirtschaftung, sollte aber noch weiter optimiert werden. Aus dem letzten Vorstellungstermin im Beirat habe er mitgenommen, dass an dem Bahndamm vereinzelt auch Schwarzpappeln eingebracht werden sollen, die für das derzeit prägende Bild des Bahndammes bedeutsam seien, allerdings im Zuge des Waldumbaus stark rückläufig seien. Auch aufgrund des besonderen Wertes für bestimmte Schmetterlingsarten sollten diese vereinzelt an vernetzenden Punkten wieder gepflanzt werden.

 

Herr Tauscher wies darauf hin, dass eine Erfassung der Biotoptypen des Bahndammes sowie eine faunistische Untersuchung durch die biologische Station durchgeführt worden sei. Die Eingriffsregelung sei durch das Büro Raskin im landschaftspflegerischen Begleitplan erarbeitet worden.

 

Frau Werfling vom Büro Raskin stellte sich kurz vor. Sie habe keine Präsentation vorbereitet und verwies bezüglich der genauen Zahlen wie z.B. der Bilanzierung auf die Unterlagen der Sitzungsvorlage. Sie erläuterte, dass mit dem Vorhaben im Verhältnis zur Länge des Projektes eine geringe Eingriffserheblichkeit gegeben sei. Im Zuge der Planung würde eine Strecke von 9 km des Weges nur durch Erneuerung des Wegebelages ertüchtigt werden. Lediglich 3 km müssten mit einem Vollausbau und Erneuerung des Untergrundes versehen werden. Dies betreffe im Wesentlichen die neuen Rampen und wenige Neubauabschnitte, bei denen noch kein Weg auf dem Bahndamm vorliege. Dies seien die intensivsten Eingriffsbereiche und wesentlichen Bestandteile der Bilanzierung. Abgesehen davon seien die verschiedenen Gestaltungselemente so geplant, dass sie fast keinen oder keinen Eingriff verursachen. Es werde eine Ausgleichsfläche sowie einen forstrechtlichen Ausgleich geben. Die Biotopfunktionen würden ausgeglichen werden. In den Boden gebe es keinen wirklichen Eingriff, da der Bahndamm ohnehin ein komplett anthropogen aufgeschüttetes Element mit stark veränderten Böden sei und bis auf die Treppe quasi nichts versiegelt werde. Der Ausgleich erfolge im Wesentlichen als Wald. Die Biotopkartierung und artenschutzfachliche Betrachtung der biologischen Station seien in den landschaftspflegerischen Fachbeitrag eingeflossen.

 

Herr Stevens von der biologischen Station berichtete, dass er die Biotoptypen des Bahndammes komplett erfasst habe. Weite Teile seien als Bergahornwald mit mittelalter Struktur ausgebildet. Es gebe große Bereiche, an denen Eiche und Hainbuche nachgepflanzt worden seien. Die botanische Arterfassung habe zu einer sehr überschaubar bis mäßig artenreichen Einschätzung geführt, die wohl auf die anthropogenen Einflüsse zurückgehe. Die Eingriffsbereiche, an denen Landschaftsfenster etabliert werden sollen, seien in einem Radius von 50 m in Bezug auf Brutvögel kartiert worden, an den Rampenstandorten hingegen auf ca. 100 m im Radius. Das Highlight der kartierten Brutvögel sei der Pirol gewesen, der an drei Standorten vorgekommen sei. Einer dieser Standorte sei auch an einer Lauschstation gegeben. Zudem sei die Nachtigall festgestellt worden, die im mittleren Abschnitt relativ häufig vorkomme. Im Bereich der beiden Brückenstandorte seien Brückenquartiere auf Fledermäuse untersucht worden. Eine aktuelle Nutzung durch die Fledermäuse sei nicht festgestellt worden. Da die Eingriffe bzw. Aufwertungen, die Rampen und die Stationen an die vorhandenen Strukturen angelehnt werden würden, seien Biotopbäume in der Regel nicht betroffen. Ausnahme sei der südlichste Bereich des Bahndammes, nördlich vom Bahnhof Rommerskirchen, an dem noch kein Weg vorhanden sei. Hier seien insgesamt 5 Biotopbäume und Höhlenbäume mit insgesamt 8 Höhlen betroffen. Dort sei vorgeschlagen worden, entsprechend mit Feldermauskästen ein Höhlenquartier in der Größenordnung von 20 zusätzlichen Halbhöhlen zu schaffen, um langfristig einen Ersatz zu bieten.

 

Herr Klauth eröffnete schließlich die Diskussion.

 

Herr Meyer-Ricks fragte, wie die Hybrid-/Schwarzpappeln ersetzt werden sollen. Herr Tauscher antwortete, dass der Ersatz durch aufgezogene Schwarzpappeln aus dem Kreis stattfinden solle. Herr Meyer-Ricks merkte zur Ausarbeitung der biologischen Station auf Seite 44 an, dass in dem Bereich Evinghoven Feldhamster gesichtet worden seien. Da dieser nicht im Bahndamm wohne, spiele dieser für das Vorhaben keine Rolle, für ihn sei aber neu, dass dieser in den umliegenden Freiflächen vorkomme. Herr Stevens sagte, dass es in den Jahren 2012/2013 von dem Förster Herrn Kriegler Sichtbeobachtungen gegeben habe. Dann habe die biologische Station versucht, den Feldhamster auf den entsprechenden Ackerflächen nachzuweisen, dies sei aber trotz 2-3 jähriger Kartierung nicht gelungen.

 

Herr Göbert erkundigte sich zu den Reitwegen. Bei der ersten Vorstellung des Projektes sei gesagt worden, dass der Reitweg aus dem Bahndamm herausgenommen werde und auf die Ostseite gelegt werde. Er fragte, ob der Reitweg so attraktiv sei, dass die Reiter sich dann tatsächlich nicht mehr auf den Bahndamm begeben würden. Herr Tauscher antwortete, es gebe nun eine komplette Trasse für den Reitweg entlang des Bahndamms, der jeweils wechselnd ost- und westseitig die begleitenden Flurwege nutze und nur in wenigen Bereichen ausgewichen werden müsse. Die begleitenden Wege seien auch attraktiv wegen des Blickes am Waldrand und in die Felder. Herr Friedrich erläuterte, dass es Betriebswege rechts bzw. links des Bahndamms gebe, die von der Landwirtschaft als Wirtschaftswege genutzt und teilweise bereits jetzt von den Reitern angenommen werden würden. Derzeit gebe es Kontakt für die Anlage einer Paralleltrasse. Es gebe noch Abstimmungen zu wenigen Teilstücken, um den Reitern ein Angebot bieten zu können. Zudem sollten Reitställe sensibilisiert werden, um den Hauptweg möglichst von Reitern zu verschonen. An einigen Stellen gebe es aber ausreichend Platz für ein ordnungsgemäßes Miteinander.

 

Frau Lechner erkundigte sich, ob es bei den Plattformen, die angelegt werden, eine Einfassung, Brüstung oder dergleichen zur Absturzsicherung gebe. Herr Tauscher antwortete, die Landschaftsfenster seien in der Regel eben, so dass keine Absturzsicherung notwendig sei. An der Treppe zum Gillbach und an der Brücke mit Boulderwand seien hingegen Absturzsicherungen geplant. Eine Glaseinfassung oder dergleichen sei nicht geplant.

 

Herr Wittmer nahm Bezug auf die Angaben zur Wiederaufforstung. Er zitiert Angaben, dass der Bergahorn durch natürliche Arten ersetzt werden soll, im landschaftspflegerischen Begleitplan hingegen der Bergahorn als Baumart für Nachpflanzungen vorgesehen sei. Dies sei widersprüchlich. Frau Werfling erklärte, dass der landschaftspflegerische Begleitplan auch die Empfehlung beinhalte, wegen Russrindenkrankheit von der Baumwahl des Bergahorns weg zu kommen. Dies sei im Zweifel noch mit dem Landesbetrieb Wald und Holz abzusprechen. Herr Stevens ergänzte, es gebe im Bereich des strategischen Bahndamms beim Bergahorn eine Ausfallquote von teilweise 80-90 %, so dass hier etwas geschehen müsse.

 

Herr Wittmer merkte an, dass im Bereich der Motte Helpenstein die Gefahr bestehe, dass die Besucher, zu Trampelpfaden herunterklettern, um mehr zu sehen. Die Stelle sei allerdings sehr steil. Er befürchtete, dass sich bei stärkerer Frequentierung sicherheitsrelevante Probleme und eine Beeinträchtigung der Pflanzenwelt ergeben könnten, wenn die Trampelpfade mehr genutzt werden. Herr Friedrich antwortete, dass zunächst lediglich der Bahndamm aufgewertet werde. Wenn sich dadurch eine stärkere Frequentierung des Bodendenkmals mit einer erhöhten Beeinträchtigung dessen ergebe, müsse darauf reagiert werden. Eine erhöhte sicherheitsrelevante Beeinträchtigung der abführenden Trampelpfade sei bislang noch nicht berücksichtigt worden. Ein Hinweis an die Stadt Neuss sei aber sehr wohl möglich. Herr Schmitz ergänzte, es werde sich zeigen, wie sich die Situation dort entwickelt. Derzeit scheine noch kein besonderes Problem zu bestehen. Wenn sich dort eins ergebe, müsse darauf reagiert werden. Dies könne allerdings jetzt noch nicht gesagt werden. Intern könnte dieser Punkt aber bereits an die Neusser Kollegen vermittelt werden.

 

Frau Lechner wünschte sich, dass das prägende Bild des Bahndamms erhalten bleibt. Sie verwies auf die Titelseite der Präsentation des WGF. Sie kenne diesen Anblick mit Hybridpappeln etc. seit ihrer Kindheit. Sie fragte, wie das Bild sich in den nächsten 50 Jahren durch Nachpflanzungen entwickeln werde. Herr Friedrich erklärte, es müsse intensiv in Rücksprache mit dem Landesbetrieb Wald und Holz geschaut werden, welche Baumarten für eine Wiederanpflanzung vorgesehen werden sollen. Herr Schmitz stellte klar, der Bahndamm sei Wald und werde auch Wald bleiben. Auch zukünftig sei davon auszugehen, dass es hier einen gemischten Laubwald mit unterschiedlichen Arten geben werde. Die Gestalt hänge von der forstwirtschaftlichen Betriebsplanung ab.

 

Herr Bolz fragte, wo der forstrechtliche Ausgleich geschaffen werden solle. Herr Friedrich erklärte, es müssten ca. 4.500 m² ausgeglichen werden. Es werde eine externe Ausgleichsfläche geben. Zudem würden zum Teil derzeitige Wegeverbindungen zurückgebaut werden, um dort auszugleichen. Er fügte hinzu, dass das Vorhaben mit einer ökologischen Aufwertung über den Ausgleich des Eingriffes hinaus verbunden sei. Die zusätzlichen Maßnahmen zur Aufwertung seien zur Förderfähigkeit des Projektes erforderlich und seien im landschaftspflegerischen Begleitplan nicht aufgeführt, da diese nicht zum Ausgleich des Eingriffes dienen und separat erfolgen würden. Herr Schmitz ergänzte, dass Bäume, die am Bahndamm entnommen würden, grundsätzlich nach Entnahme wiederbepflanzt werden. Der forstrechtliche Ausgleich betreffe die Bereiche, die im Zuge der Maßnahme keinen Wald mehr darstellen, so etwa die neuen Rampen- und Wegebereiche. Für diese werde der forstrechtliche Ausgleich geschaffen.

 

Herr Wittmer lenkte die Aufmerksamkeit noch auf einen Bereich im Norden an der Brücke über die Erft nach Minkel rüber von Helpenstein aus. Es gehe vom Damm ein Trampelweg/Fahrradweg/Fußweg nach Helpenstein, der relativ steil sei. Er fragte, ob die anderen Auffahren, die neu gestaltet werden, flacher seien und wie dort verfahren werden würde. Es gebe einen offiziellen Fahrradweg, der von Helpenstein durchkomme und über die Erftbrücke nach Hombroich führe. Die meisten Radfahrer würden durch den Tunnelbogen fahren und dann über den Trampelpfad. Viele Radfahrer würden von oben über den Damm direkt vor der Brücke links runterkommen. Dort gebe es eine Treppe, über die sie die Räder runterschieben würden. Anschließend würden sie an der Erft entlang fahren. Dieser Bereich solle wohl zuwachsen. Es sei eine Schranke dazugekommen, an der das Schloss allerdings ständig zerstört werden würde. Die Landwirtschaft wolle nicht, dass dort ständig die Fahrwege genutzt werden. Wenn oben mehr Verkehr entstehe, werde aber auch der Verkehr an der Erft entlang zunehmen. Verkehrslenkungsmäßig müsse gerade für die Radfahrer etwas gefunden werden. Frau Werfling war dies soweit nicht bekannt. Dies sei auch nicht Bestandteil des Projektes gewesen und daher nicht betrachtet worden. Herr Wittmer sagte, die vorhandenen Missstände sollten jedenfalls nicht weiter bestehen oder zunehmen. Herr Friedrich sagte, er werde dies gerne an die Kollegen der Stadt Neuss weitergeben.

 

Frau Lechner merkte an, dass bei den untersuchten Arten die Insekten nicht aufgelistet seien. Es gebe bestimmte pappelgebundene Arten, wie etwa den Pappelschwärmer. Herr Stevens antwortete, ihm seien keine aufgefallen, danach sei aber auch nicht gesondert gesucht worden.

 

Herr Behrens fragte, ob die Plattformen nur mit Infotafeln oder auch multimedial gestaltet werden. Herr Tauscher sagte, es werde physische Angebote zum traditionellen Lesen geben und QR-Codes mit Verlinkungen zu Internetinhalten.

 

Herr Klauth stellte fest, dass es keine weiteren Anmerkungen oder Fragen gab und ließ über die Beschlussempfehlung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.