Beschluss:

Die Verkehrssicherheit der Alleebäume soll kurzfristig mittels schalltomographischer Untersuchung noch einmal überprüft werden. Die Bäume, die im Ergebnis nicht mehr verkehrssicher sind, werden der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet und im Wege einer Verwaltungsentscheidung, die keiner Beiratsbeteiligung bedarf, gefällt. Die beantragte Fällung und Neuanpflanzung der verbleibenden Alleebäume kann anschließend mit neuem Sachstand dem Naturschutzbeirat noch einmal zur Entscheidung vorgelegt werden.


Protokoll:

Herr Clever stellte kurz anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt dar. Es gehe um die als Naturdenkmal festgesetzte Kastanienallee an der Gerhard-Hoehme-Allee im Bereich des Schlosses Reuschenberg. Bereits in der Vergangenheit sei die Entfernung einzelner Bäume aus der Kastanienallee aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich gewesen. Nach dem der Sitzungsvorlage beigefügten Gutachten seien nun 11 der verbleibenden 12 Bäume als nicht mehr verkehrssicher beurteilt worden. Da eine Pflege der Bäume vor diesem Hintergrund keinen Sinn mehr mache, beabsichtige die Stadt Neuss die komplette Allee zu entfernen und durch eine neue Allee bestehend aus entweder Esskastanien oder Wallnussbäumen nachzupflanzen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit an der stark befahrenen Straße befürworte die Untere Naturschutzbehörde diese Vorgehensweise in ihrer Beschlussempfehlung. In den vergangenen Wochen habe es in der Presse allerdings kontroverse Berichterstattungen gegeben über ein Gegengutachten eines anderen Sachverständigen. Zur näheren Erläuterung stünden Frau Mölleken und Herr Strangemann von der Stadt Neuss zur Verfügung.

 

Frau Mölleken bedauerte ebenfalls, dass die Allee beseitigt werden müsse. Es sei aber ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, dass die Befürchtungen der mangelnden Standfestigkeit der Bäume bestätige. Es seien Beeinträchtigungen in den Kronenbereichen und an den Stammfüßen gegeben: Absterbeerscheinungen an den Stark- und Grobästen, Stämmlingen und einzelnen Kronen sowie Zwiesel, Längstrisse in den Stämmen, jede Menge Faulstellen und Brandkrustenpilz an 4-5 Bäumen, der sehr stark holzzersetzend sei. Die Allee stehe an einem sehr stark frequentierten Standort mit u.a. vielen Radfahrern und Kindern, die hier z.B. zum Kinderbauernhof unterwegs seien. Zunächst sei darüber nachgedacht worden, ob aus den Bäumen möglicherweise Kopfbäume gemacht werden könnten. Aufgrund der starken Stammschäden sei diese Idee aber verworfen worden, weil ein dauerhafter Erhalt der Allee durch diese Maßnahme nicht mehr gewährleistet werden könnte. Wenn lediglich einzelne Bäume herausgenommen werden würden, so etwa die 4 mit Brandkrustenpilz befallenen Bäume, blieben nur noch wenige Bäume übrig. Es sei dann fraglich, ob diese dann den Namen Allee noch gerechtfertigter Weise tragen können. Daher habe die Stadt Neuss den Antrag auf Befreiung gestellt. In der vorangegangenen Woche am Dienstag habe die Baumkommission vor Ort getagt und sich dies vor Ort angeschaut. Die Baumkommission sei öffentlich und in direkter Nachbarschaft lebe der ehemalige Planungsamtsleiter. Daher habe das Vorhaben viel Interesse gefunden. Eine Gruppe Menschen habe dann einen öffentlich bestellten Gutachter veranlasst, sich die Allee anzuschauen. Dies habe er mit einer groben Inaugenscheinnahme getan. Er habe ein Angebot vorgelegt, nach dem er hauptsächlich mit Hunden und mit Schalltomographie die Restwandstärke der Bäume überprüfen würde. Dies würde bedeuten, dass die Bäume angebohrt werden müssten. Sie sei kein Fan von Bohrungen, da dadurch weitere Öffnungen für Schädlinge und Pilze entstünden, die langfristig dazu führen würden, dass die Bäume zu Tode gepflegt würden. In dem vorliegenden Gutachten der Sitzungsvorlage seien die Schäden sehr ausführlich beschrieben worden. Das Gutachten führe auch auf, dass zusätzlich Zugversuche gemacht werden könnten. Dies wäre noch ein Weg, den die Stadt Neuss beschreiten könnte. Die bestehenden Schäden, die starken Rückschnitte der Bäume und die Fäulnis der Bäume würden allerdings bereits deutlich machen, dass ein langfristiger Erhalt der Allee nicht möglich sein werde. Sie plädiere weiterhin dafür, die Allee zu entnehmen und durch eine neue zu ersetzen, die dann auch noch weiter bis zum Nixhütter Weg verlängert werden würde.

 

Herr Meyer-Ricks berichtete, dass er sich das Gutachten angeschaut habe. Er selbst würde auch derartige Gutachten für andere Städte anfertigen. Er kenne zwar die Allee, habe aber nach dem Gutachten noch keine Gelegenheit gehabt, sich selbst diesbezüglich ein Bild vor Ort zu machen. Daher habe er zum Brandkrustenpilz keine Untersuchungen anstellen können. Das Gutachten der Stadt Neuss, das von Herrn Muthig angefertigt wurde, sei zwar sehr ausführlich mit vielen Bildern, aber auf keinem der Bilder sei der Brandkrustenpilz zu erkennen. Der zweite öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Herr Lehnen, der sich die Allee im Rahmen der Bürgerbegehung angesehen habe, habe auch keinen Brandkrustenpilz feststellen können. Der Brandkrustenpilz sei das ganze Jahr über auf der Rinde vorhanden und hätte daher normalerweise von diesem gesichtet werden müssen, insbesondere da dieser über die Thematik informiert gewesen sei. Das Gutachten von Herrn Muthig sei für ihn eine Beschreibung alter Bäume mit ein paar Schnittschäden. Für Herrn Meyer-Ricks sei dies zunächst einmal nichts Außergewöhnliches. Im Gutachten werde an mehreren Stellen ein erheblicher Pflegerückstand angesprochen. Für ihn entstehe daher der Eindruck, es sei sich eine Zeit lang nicht um die Allee gekümmert worden und jetzt werde der starke Pflegerückstand bemerkt mit der Konsequenz des geplanten Ersatzes der Allee durch eine neue. Dies sei kein befriedigender Zustand für eine Allee, die als Naturdenkmal ausgewiesen wurde. Er ging schließlich noch auf das von Frau Mölleken angesprochene Angebot des Herrn Lehnen ein. Schalltomographie sei nicht mit Bohrungen verbunden, sondern sei die einzige verletzungsfreie Methode, um Fäulnis in Bäumen festzustellen. Dies sei seiner Meinung nach eine sinnvolle Maßnahme. Er merkte zudem an, dass das Gutachten des Herrn Muthig, das mit Juni datiert wurde, zu dem Schluss komme, dass die Verkehrssicherheit nur gefährdet sein könnte und innerhalb von 3 bis 6 Monaten eingehende Untersuchungen stattfinden müssten. Seit Juni seien bereits viele Monate vergangen. Wenn die Verkehrssicherheit angezweifelt werde, sei dies ein zu langer Zeitraum. Entweder sei die Verkehrssicherheit nicht besonders gefährdet oder die Sicherheitserwartung des Verkehrs nicht ausreichend gewürdigt worden. Er könne die Entscheidung daher nicht mittragen. Es sollten zuerst die Pflegerückstände bearbeitet werden und sich eher Gedanken darüber gemacht werden, was an den Baumstandorten verbessert werden könnte, um diese länger zu erhalten. Die Stellung als Naturdenkmal müsse entsprechend gewürdigt werden.

 

Herr Bolz berichtete, er habe sich die Allee mit Frau Lechner vor Ort angeschaut. Im Gutachten sei der Zustand schlimmer beschrieben worden als er die Situation einschätze. Zwar seien 3-4 Bäume ganz klar abgängig, die überwiegende Mehrzahl der Bäume sehe aber viel gesünder aus als die meisten Kastanienbäume im Stadtgebiet. Auch vor dem Aspekt des Habitatschutzes vertrat er die Meinung, dass vor einer Fällung geprüft werden solle, ob die Allee nicht so zurückgeschnitten werden könne, dass sie noch eine Weile erhalten bleiben kann.

 

Frau Arndt sagte, dass die Empfehlung zu weiteren Untersuchungen wahrgenommen werden sollte. Durch weitergehende Untersuchungen wie die schalltomographische könnte, unabhängig von einer Zugprüfung, festgestellt werden, inwieweit die Bäume von innen noch standfest seien. Dies wäre die Grundlage dafür, abschätzen zu können, inwieweit die Bäume durch Pflege noch erhalten werden können.

 

Frau Mölleken ergänzte, dass auf Seite 38 des vorliegenden Gutachtens ein Bild vom Brandkrustenpilz abgebildet sei. Auf Seite 81 komme der Gutachter zu dem Schluss, dass 11 von 12 Bäumen nicht mehr verkehrssicher seien. Die Verantwortung, die Bäume lediglich weiter zu pflegen und gegebenenfalls in Kauf zu nehmen, dass ein fauler Starkast oder dergleichen etwa auf ein Kind fällt, wolle sie nicht übernehmen. Es ginge hier darum die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Frau Lechner berichtete, dass einige Bäume sehr sichtbar defekt seien. Bei diesen könne eine Entnahme ohne schlechtes Gewissen sofort stattfinden. Der eingehüllte Baum, der seit Jahren nur noch durch Stahlstangen gehalten werde, sei so ein Fall. Bei einem Baum fehle die Rinde auf der einen Seite. Eine Kastanie, die in das Kuhgehege hineinwachse, sei gar nicht im Gutachten verzeichnet. Diese könnte vorsichtshalber ebenfalls entnommen werden. Dem Baum Nr. 12 hingegen, der als erster hinter Brücke stehe, seien optisch hingegen keine Verletzungen oder Krankheiten anzusehen. Der Baum dahinter habe in der Krone bereits absterbende Äste. Sie regte auch an, noch einmal zu prüfen, ob die Bäume tatsächlich so instabil seien oder ob 1-2 Bäume noch übernommen werden könnten. Die Idee, die Allee weiterzuführen halte sie jedenfalls für gut. Dies könne direkt gemacht werden. Die Allee habe einige Orkane der letzten Jahre überlebt. Dabei sei auch dickes Geäst heruntergekommen. Bis auf einen Baum, der eingehüllt war, sei aber alles stehen geblieben. Ihr Wunsch sei es deshalb, eine letzte Prüfung hinsichtlich der Verkehrssicherheit vorzunehmen. Sie stellte in Frage, ob an der Stelle überhaupt eine dauerhaft verkehrssichere Allee gepflanzt werden kann, da mit dem hohen Verkehrsaufkommen auch eine neue Allee nach 40 Jahren oder dergleichen wieder eine mangelnde Verkehrssicherheit aufweisen könnte.

 

Herr Meyer-Ricks kritisierte die Aussage, dass die Bäume jetzt nicht mehr verkehrssicher seien und etwas getan werden müsse. Das Gutachten der Stadt Neuss sei im Dezember des vergangenen Jahres in Auftrag gegeben worden und habe nach 6 Monaten vorgelegen. Dieses führe bei jeder Einzelbaumbeschreibung das Erfordernis eingehender Untersuchungen auf. Trotzdem sei nichts dergleichen getan worden. Das Hauptargument, dass die Bäume nicht mehr verkehrssicher seien, liege an dem erheblichen Pflegerückstand, beispielsweise an Totholz, das längst hätte entfernt werden können, wenn die Baumpflege ernst genommen worden wäre. Die von Frau Mölleken angesprochene Verantwortlichkeit für die Verkehrssicherheit der Kinder auf dem Weg könne nicht einfach dem Naturschutzbeirat übertragen werden. Das im Gutachten genannte Erfordernis der eingehenden Untersuchungen bedeute, es könne keine genaue Aussage darüber getroffen werden, ob die Bäume verkehrssicher sind, sondern dies müsse noch geprüft werden. Außerdem führe ein Mangel der Verkehrssicherheit nicht automatisch dazu, dass die Bäume gefällt werden müssen, sondern vielmehr müssten sich auch Gedanken darüber gemacht werden, wie die Bäume noch erhalten werden könnten, wenn möglich.

 

Auch Herr Große kam zu dem Schluss, dass das Gutachten einige Widersprüche aufweise. Auf Seite 81 des Gutachtens seien 11 Bäume aufgeführt, die als nicht verkehrssicher eingestuft werden könnten. Die Bäume seien zwar einzeln als problematisch beschrieben worden aber nicht mit der jeweiligen Konsequenz der konkreten Bezeichnung als nicht verkehrssicher, sondern mit dem Erfordernis weiterer Untersuchungen, die stattfinden müssten. Herr Große erläuterte, dass die Schutzfestsetzung als Naturdenkmal durch den Rhein-Kreis Neuss als Träger der Landschaftsplanung getroffen worden sei. Für die Naturdenkmäler, die sich nicht im städtischen Eigentum befinden, führe der Rhein-Kreis Neuss auch selber die Pflegemaßnahmen und Betrachtungen der Verkehrssicherheit durch. Im vorliegenden Fall mache dies die Stadt Neuss. Die Thematik der Alleen sei schwierig. Ab einem gewissen Zeitpunkt sei eine Gesamtfällung der Allee vorgesehen. Dies sei etwa der Fall, wenn 2/3 der Allee nicht mehr gehalten werden können. Er berichtete, dass z.B. die Allee bei Schloss Dyck gehalten werden konnte, weil sich dort die Problematik der Verkehrssicherheit ausschließen ließ. Die Kastanienallee am Rittergut Birkhof habe auch gewisse Komplexerkrankungen der Rosskastanie. Dort seien z.T. die Bäume entnommen und neu angepflanzt worden. Auch nach Bodenaustausch seien die Neuanpflanzungen aber wieder befallen worden, sodass mindestens abschnittsweise ein Ersatz erforderlich sei.

 

Herr Große stellte klar, dass, wenn eine Verkehrssicherheit von Alleebäumen nicht mehr gegeben ist, diese entnommen werden müssen. In solchen Fällen teile der Rhein-Kreis Neuss für die Alleen, die er betreut, den Eigentümern mit, dass die Bäume, deren Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, nicht mehr den Schutzfestsetzungen als Naturdenkmal unterliegen und entnommen werden sollen. Der Kreis erkläre sich dann auch für Ersatzpflanzungen bereit.

 

Die Allee, um die es im vorliegenden Fall gehe, sei mit 12 Bäumen sehr kurz. Eine Entnahme von 4 Bäumen würde hier dazu führen, dass bereits ein Drittel dieser entfernt werden würde. Wenn diese nun entnommen werden würden und die anderen Bäume durch Pflegeeingriffe sehr stark in ihrem Habitus verändert werden würden, könne kein Alleecharakter mehr erzielt werden und der Schutzzweck als Allee wäre nicht mehr gegeben. Die Allee sei nicht aus Artenschutzgründen geschützt, sondern – so stehe es im Landschaftsplan und Bundesnaturschutzgesetz – wegen ihrer Seltenheit, Eigenheit und Schönheit. Die Frage sei, ob diese Voraussetzungen mit gegebenenfalls 7 verbleibenden Bäumen der Allee noch erfüllt wären. Die aktuelle Diskussion betreffe Aussagen des Gutachtens und ob einzelne Bäume noch stehen bleiben könnten. Fraglich sei, ob noch ein weiteres offizielles Gutachten angefertigt werden soll und ob dann Bohrungen, eine Resistographuntersuchung oder Zugversuche stattfinden sollen.

 

Frau Dr. Wahode merkte an, dass durch die regelmäßigen Kontrollen und weiteren Gutachten zu den einzelnen Bäumen auch die Kosten in die Höhe getrieben werden würden. Nach einer gewissen Zeit seien die Bäume nicht mehr zu erhalten, dann müsse ein Cut gemacht werden, um wieder eine vernünftige Allee entstehen zu lassen.

 

Frau Arndt kritisierte noch einmal die Wortwahl im Gutachten. Die Aussage „können nicht mehr als verkehrssicher eingestuft werden“ reiche ihr nicht aus. Es müsse klar gesagt werden, dass die Bäume nicht mehr verkehrssicher „sind“. Die Allee erfahre in Neuss viel Beachtung. Eine genauere Untersuchung sei hier erforderlich. Die offenbar lediglich äußere Begutachtung sei nicht ausreichend.

 

Herr Große merkte an, dass bei Nachweis des Brandkrustenpilzes dies eigentlich ausreichend sei, um eine mangelnde Verkehrssicherheit der betroffenen Bäume anzunehmen. Herr Meyer-Ricks entgegnete, er kenne mehrere alte Kastanienalleen, die seit 15 Jahren mit Brandkrustenpilz nach wie vor verkehrssicher seien. Bäume nur aufgrund von Brandkrustenpilzbefall zu beseitigen halte er nicht für richtig. Herr Große sagte, dass der eine Baum ohne Rinde jedenfalls entfernt werden müsse. Frau Lechner erzählte, dass die stark geschädigten Kastanien sich im Wesentlichen am äußeren Rand befänden. Diese könnten entfernt werden. Gegebenenfalls könne der Kern der Allee mit Rückschnittmaßnahmen und ähnlichem dann noch erhalten bleiben. Die Frage sei, ob diese Maßnahmen über Jahre hinweg ökonomisch Sinn machen. Für die Bäume, die beseitigt werden müssen, könnten ihrer Meinung nach direkte Nachpflanzungen erfolgen. Über die Baumkrankheiten könne sie keine Aussage treffen.

 

Frau Arndt sagte, der Brandkrustenpilz zersetze das Holz, beschädige aber nicht die Leitbahnen der Bäume. Deswegen seien diese oben noch grün. Es sei zu prüfen, ob das Holz bereits soweit zerstört ist, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.

 

Frau Mölleken antwortete, dass es schwierig sei, wenn gutachterlicher Aussagen von Fachgutachtern wie Herrn Muthig oder Herrn Lehnen diskutiert würden. Frau Mölleken habe jedenfalls in den vergangenen 20 Jahren andere Erfahrungen mit Brandkrustenpilz gemacht als Herr Meyer-Ricks. Sie beunruhige die Vielzahl an Stammschäden im Hinblick auf den regen Verkehr, der hier gefährdet werde, wenn etwas passiert. Je mehr Gutachten erstellt würden, desto mehr ergebe sich die Frage, wer das letzte Wort habe. Der Gutachter für die Stadt Neuss habe sich nicht nur vor die einzelnen Bäume gestellt und Fotos angefertigt, sondern sei mit dem Hubsteiger in die einzelnen Bäume gefahren und habe sich diese ringsum von oben bis unten angeschaut. Im Bereich der Baumgutachten gebe es verschiedene Fachexpertisen. Die Stadt Neuss habe den Gutachter bewusst ausgesucht, weil dieser nicht invasiv vorgehe. Ihr Anliegen sei primär, dass niemand zu Schaden kommt. Verschiedene Gutachten würden eher dazu führen, dass keine Entscheidung getroffen werden könne.

 

Frau Arndt kritisierte an dieser Stelle noch einmal den Zeitrahmen. Eine nähere Beurteilung hätte unlängst geschehen können. Herr Otten erklärt, dass die Bäume auch abgeastet hätten werden können, um die Verkehrssicherheit herzustellen.

 

Herr Clever wandte sich an Frau Mölleken im Hinblick auf ihre Eingangsrede zu möglichen Schalluntersuchungen und fragte, ob dies einen vertretbaren Aufwand darstelle. Frau Mölleken sagte, dass dies ein Angebot des anderen Gutachters sei. Herr Clever erklärte, dass das Gutachten der Stadt Neuss auf Seite 81 11 von 12 Bäumen als nicht mehr verkehrssicher einstufe. Dies hätte die Verwaltung zunächst dazu verleitet, das Vorhaben zu befürworten. In der Diskussion hätte sich allerdings ergeben, dass bestimmte Passagen nicht übereinstimmen würden, die Wortwahl kritikwürdig sei und auch zwischen Fachleuten unterschiedliche Meinungen bestünden. Wenn festgestellt werde, dass die Bäume nicht verkehrssicher sind, müsse nicht weiter über die Frage, ob diese entnommen werden dürfen oder nicht, diskutiert werden. Dies würde über die in der Sitzungsvorlage genannten Vorschriften im Einzelnen geregelt werden. Die Beteiligung des Naturschutzbeirates erfolge im vorliegenden Fall, da es um die Frage gehe, ob die gesamte Allee entfernt werden soll. Herr Clever schlug vor, dass, wenn es sich um einen vertretbaren Aufwand handelt, ganz kurzfristig Schalluntersuchungen der Bäume durchgeführt werden sollen. Wenn das Ergebnis davon sei, dass von den 11 oder 12 Bäumen einzelne nicht verkehrssicher seien, würden diese nach den entsprechenden Vorschriften gefällt werden. Dann könne sich der Beirat in einer nächsten Sitzung mit der Restproblematik beschäftigen, ob die anderen auch schon angeschlagenen Bäume stehen gelassen werden sollen. Dann wäre die Problematik der Verkehrssicherheit entschärft, weil eine schnelle Entscheidung möglich sei, für die der Beirat nicht beteiligt werden müsse, und auf der anderen Seite könne der Beirat dann unter Berücksichtigung klarer Aussagen eine sachgemäße Entscheidung zum Rest der Allee treffen.

 

Frau Lechner sagte, es könne womöglich auch zum Teil mit der Maßnahme des Einkürzens begonnen werden. Die Bäume würden dann von oben nach unten soweit gefällt werden, dass diese nach Beseitigung von Totholzabschnitten im oberen Bereich wieder verkehrssicher seien. Ob dies praktikabel sei, wisse sie allerdings nicht.

 

Herr Meyer-Ricks schloss sich dem Vorschlag von Herrn Clever an. Damit würde auch den eingehenden Untersuchungen Rechnung getragen werden, die im Gutachten der Stadt Neuss gefordert worden seien. Er würde sich damit einverstanden erklären.

 

Herr Clever fragte Frau Mölleken, wie schnell und mit welchem Aufwand eine Schalluntersuchung möglich sei. Frau Mölleken erklärte, sie habe mit dem Gutachter noch nicht gesprochen und müsse zunächst herausfinden, wie dieser zeitlich eingebunden sei. Herr Clever merkte an, es müssten nicht alle 12 Bäume beschallt werden, sondern zunächst nur jene, bei denen die Verkehrssicherheit kritisch erscheint. Er fragte, ob dies aus ihrer Sicht ein akzeptabler Vorschlag sei. Frau Mölleken sagte zu, allerdings müsse sich auch über den Charakter der Allee unterhalten werden. Der Aspekt der Schönheit der Allee als Naturdenkmal ließe sich jedenfalls nicht mehr aufrechterhalten. Herr Clever sagte, Kern des Vorschlags sei es, der Verkehrssicherheit genüge zu tun. Es solle nicht in der Verantwortung des Beirates liegen, dass notwendige Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht getätigt werden können. Dem könne mit der kurzfristigen Durchführung der Schalluntersuchungen bei den Bäumen, die kritisch aussehen, und einer anschließenden Verwaltungsentscheidung entgegengewirkt werden. Diese Entscheidung könne dann ganz zeitnah ohne Beiratsbeteiligung getroffen werden, so dass die Stadt Neuss dann weiter handeln könne. In einem nächsten Schritt könnten dann die anderen Bäume ebenfalls überprüft werden. Wenn dabei dann rauskomme, dass diese auch nicht mehr gehalten werden sollten, könne dies in einer nächsten Beiratssitzung mit dem neuen Sachverhalt thematisiert werden und entschieden werden, ob die ganze Allee ersetzt werden soll oder nicht. Frau Mölleken stimmte der Verfahrensweise zu. Herr Clever fragte, ob der Aufwand überschaubar sei. Herr Strangemann von der Stadt Neuss antwortete, dass das Gutachten voraussichtlich einige tausend Euro kosten werde. Herr Clever erinnerte daran, dass es sich um ein Naturdenkmal mit hohem Schutzstatus handle.

 

Herr Große fasste die weitere Vorgehensweise wie folgt zusammen: Die Stadt Neuss könne den Baum Nr. 1 fällen, da dieser eindeutig nicht verkehrssicher sei. Dazu seien keine weiteren Untersuchungen erforderlich. Die anderen Bäume müssten nochmals eingehend untersucht werden, bestenfalls mit Hilfe der Resistographmethode, weil so die wenigstens Schäden entstünden. Wenn Ergebnis der Untersuchungen sei, dass die Bäume nicht verkehrssicher seien, soll die Stadt Neuss dies der Unteren Naturschutzbehörde melden und kann die einzelnen Bäume fällen. Dann blieben eine bestimmte Anzahl Bäume stehen. Der Sachverhalt würde dann noch einmal in den Naturschutzbeirat eingebracht werden. Seitens der Verwaltung würde dann voraussichtlich die Einschätzung kommen, dass es sich um kein Naturdenkmal mehr handle, weil der Schutzzweck nicht mehr gegeben wäre. Dies würde dem Beirat schließlich noch einmal vorgelegt werden, damit dieser letztlich darüber entscheiden kann.

 

Herr Kühl fragte, ob nach der Fällung eines Baumes dieser nicht direkt wieder nachgepflanzt werden könne. Herr Große erläuterte, dass dies wenig Sinn mache, solange angenommen werde, dass die Allee nicht mehr lange als solche erhalten bleiben kann. Um ein einheitliches Bild zu erhalten, wäre eine gleichzeitige Nachpflanzung dann sinnvoller.

 

Herr Klauth stellte den Verfahrensvorschlag von Herrn Clever und Herrn Große als neue Beschlussempfehlung zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.