Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung eines Amphibienleitsystems an der L 381, Stadt Korschenbroich, durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die damit verbundene Inanspruchnahme der Grünlandfläche mit Umwandlungsverbot.

 

Die Amphibienleiteinrichtung ist hinsichtlich ihrer Funktionalität als solche noch zu optimieren und anzupassen.

 


Protokoll:

Herr Clever paraphrasierte kurz die Sitzungsvorlage. Aus Sicht der Verwaltung sei das Vorhaben unproblematisch, da die Fläche als Amphibienwanderweg in einer ökologischen Verwendung bleibe.

 

Herrn Bolz irritierte, dass der Planung so zugestimmt wurde. Für ihn stelle die Planung keine Amphibienleiteinrichtung dar, sondern eine Amphibiensperrvorrichtung. Der sogenannte Klimatunnel, der geplant sei, funktioniere nach seiner Auffassung mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht. Hierzu gebe es diverse Untersuchungen, die dies belegen würden. Daher könne er der Ausführung rein fachlich nicht zustimmen. Für ihn fehle zudem noch eine Querung auf der anderen Seite des Feldweges. Auch zu klären sei, ob die Querung des Baches selbst als Querungshilfe für die Amphibien geeignet sei. Dies gehe aus der Planung nicht hervor. Aufgrund der Erhöhung der Barrierewirkung für die Amphibien anstelle einer Verringerung bestehe dringender Nachbesserungsbedarf.

 

Herr Große antwortete, dass er mit dem Verfahren zwar nicht im Detail vertraut sei, aber mit dem Landesbetrieb, der dieses Verfahren anstrenge, bereits einmal vor Ort gewesen sei. Es gehe vorliegend um die Herstellung der Amphibienwanderungsmöglichkeit über die Straße über die vorhandenen Tunnel bzw. die vorhandene Querung Trietbach. Zur Lenkung der Wanderung würden die Amphibienleiteinrichtungen angelegt werden. Die Röhre bzw. der Durchlass, durch die der Trietbach durchfließe, führe in der Regel kein oder nur wenig Wasser. Es handle sich eher um ein kleines Rinnsal. Daneben sei eine Art kleine Terrassenböschung mit Bereichen rechts und links, die sich erschließen ließen. Er wisse nicht, ob weitere Verbesserungsmöglichkeiten eingebaut wurden, habe aber auch schon damals für sinnvoll gehalten, dass dort auch eine Querung stattfindet.

 

Die Frage der Funktionsfähigkeit der Querung am Trietbach sah Herr Bolz damit als beantwortet an und könne dem so zustimmen. Seines Erachtens nach würden die Querungen für die Amphibien allerdings nicht ausreichen, es müsste zudem eine dritte eingerichtet werden. Er schätzte weiterhin die Art der vorgesehen Maßnahmen als absolut untauglich ein. Dies ergebe sich aus den entsprechenden Regelwerken hierzu. So wie es aktuell angedacht werde, könne dies nicht funktionieren. Es bliebe lediglich die Querung am Trietbach, der Rest seien Sperrvorrichtungen, gegen die die Amphibien vermutlich laufen würden. Denkbar sei auch, dass die Amphibien ein Stück weit daran entlang laufen und dann wieder umkehren, aber nicht bis zur Trietbachquerung. Es müsse in die einschlägigen Regelwerke geschaut werden, in welchen Abständen Querungen anzubringen seien. Alles lediglich auf den Trietbach zu lenken sei nicht zweckdienlich. Nach der Planung würden zwar zusätzliche Querungen angebracht werden, der sogenannte Klimatunnel sei allerdings das falsche Instrument.

 

Herr Große berichtete, dass die Maßnahme vom BUND Korschenbroich initiiert und begleitet werde. Ihn wundere die Kritik, da Herr Sack vom BUND sich hiermit intensiv beschäftigt habe. Herr Große verwies darauf, dass die Maßnahme streng genommen eine freiwillige Maßnahme des Landesbetriebes sei, da die Straße bereits bestehe. Die Frage der Optimierung sei gegebenenfalls im weiteren Verfahren anzusprechen. Die aktuelle Beteiligung des Naturschutzbeirates werde in diesem Fall vorgenommen, da durch die Errichtung der Amphibienleiteinrichtung eine Grünlandfläche mit Umbruchverbot betroffen sei und von diesem Verbot befreit werden müsste. Er verwies darauf, dass vorliegend ein Randbereich der Fläche in Anspruch genommen werde, der an sich keine herausragende Bedeutung für die Festsetzung habe. Herr Bolz sagte, dass er gegen die Inanspruchnahme der Fläche zu diesem Zweck nichts einzuwenden habe. Seine Kritik beziehe sich auf die Maßnahme selbst, die stark nachbesserungswürdig sei, weil sie nicht dem Regelwerk entspreche. Bei der Planung sei dies zu berücksichtigen und fachgemäß nachzubessern sowie bestenfalls eine dritte Querung einzurichten.

 

Herr Große sagte, dass diese Ergänzung in die Beschlussempfehlung aufgenommen werden könne. Herr Clever bat darum, dies dann auch formell abzusegnen.

 

Herr Klauth stellte die Beschlussempfehlung der Sitzungsvorlage mit der Ergänzung der Prüfung auf Optimierung des Vorhabens als Amphibienleiteinrichtung zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.