Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde widerspricht der Erteilung von Befreiung nach § 69 Abs. 1 LG NRW für die Schaffung von Ersatz-Retentionsraum entsprechend der heute vorgestellten Planung nicht. Der Eingriff in Natur und Landschaft ist unter Wahrung des naturnäheren Zustandes des verlegten Jüchener Bachs so gering wie möglich zu halten.


Protokoll:

Auf Bitte des Vorsitzenden erläuterte Herr Hoffmans als Vertreter der Stadt Korschenbroich das Projekt zur Schaffung zusätzlichen Retentionsraums im Bereich des alten Laufs des Jüchener Bachs als Ersatz für eine Inanspruchnahme an anderer Stelle durch ein Einkaufszentrum. Für die erforderlichen Bauwerke im Bereich des alten Bachlaufs seien eine Befreiung und die Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft erforderlich.

 

Herr Dr. Verjans erläuterte ergänzend die Inhalte des Landschaftspflegerischen Begleitplans, den der Projektträger habe erstellen lassen. Dieser schließe mit einem Defizit. Dies solle an zwei Stellen im Stadtgebiet durch ökologische Maßnahmen ersetzt werden. Vorgesehen sei eine Obstwiese von rund 500 qm als Teile einer größeren Obstwiese sowie eine Aufforstung von etwa 800 qm. Die Obstwiese liege an der Kläranlage Glehn, die Aufforstung bei Kleinenbroich am Hasseldamm.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Grimbach bestätigte er, dass eine Pflege der Obstwiese und der Aufforstung als städtische Eigentumsflächen gewährleistet sei, möglicher Weise in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station im Rhein-Kreis Neuss.

 

Beiratsmitglied Arndt erhob Bedenken gegen die Zulassung einer Bebauung in einem geschützten Bereich, der als Berufungsfall andere Zulassungen nach sich ziehen könne.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erläuterte, dass es bei der heutigen Entscheidung des Beirates nicht um das im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Ort liegende Einkaufszentrum mit seinen Nebenanlagen gehe, sondern um drei kleine notwendige Bauwerke innerhalb des alten Gewässerlaufs, die den benötigten Ersatz-Retentionsraum sicherten. Der alte Gewässerlauf sei vorhanden. Die Untere Landschaftsbehörde könne sowohl mit dessen Verfüllung, wie auch mit der jetzt vorgesehenen Offenhaltung leben. Hier entstehe eine interessante Lebensraum-Situation.

 

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass insbesondere Lebensräume für Amphibien entstünden, die kurzfristige Wasseransammlungen benötigten.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei zwei Enthaltungen.