Beschlussempfehlung:

1.    Der Beschluss JhA/20181009/Ö3.3 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

2.    Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der Weiterführung der Fachstelle Frühe Hilfen sowie dem Einsatz der Familienhebammen für den Einsatz in den Jugendamtsbezirken Grevenbroich und Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen für die Dauer von drei Jahren zu.

3.    Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH erhält ab dem 01.01.2020 jährliche Zuschüsse für die Fachstelle Frühe Hilfen in Höhe von 14.900,37 € und für die Familienhebammen in Höhe von 16.183,21 €.

 


Protokoll:

Herr Klahre erläuterte den Antrag der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH auf Erhöhung der Zuschüsse für die Fachstelle Frühe Hilfen und Familienhebammen. Es handele sich um die erste Erhöhung seit dem Beginn der Kooperation. Die vom Träger vorgelegte Kalkulation sei nachvollziehbar und die Erhöhung folge in Absprache mit den beteiligten Jugendämtern der Städte Grevenbroich und Kaarst und dem Kreisjugendamt Neuss.

 

Frau Klein teilte auf Nachfrage von Herrn Schmitz mit, dass sich das System der frühen Hilfen in der Praxis bewährt habe. Die Familienhebammen seien gut vernetzt und durch die vertrauensvolle Arbeit könne man die Familien oftmals schon vor der Geburt des Kindes unterstützen. Bezüglich der Babybegrüßung durch die Jugendämter antwortete Sie, dass diese nicht direkt mit den Frühen Hilfen zu tun hätten, sich aber auch dieses System bewährt habe und mittlerweile in allen Jugendämtern des Kreisgebiets praktiziert werde.

 

Herr Wappenschmidt sicherte die Unterstützung der CDU Fraktion zu.

 

Herr Bartsch erkundigte sich, ob für behinderte Kinder eine spezielle Förderung vorgesehen sei. Frau Klein antwortete, dass in diesen Fällen eine Vermittlung der Familien an spezielle Beratungsstellen, wie zum Beispiel die Lebenshilfe, erfolge.

 

Auf Nachfrage von Herrn Becker teilte Frau Klein mit, dass die Fachstelle Frühe Hilfen tatsächlich auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen aus dem Bundeskinderschutzgesetz vorgehalten werden müsse. Die Befristung der Zusammenarbeit mit der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH auf drei Jahre, sei für den Fall einer konzeptionellen Neuausrichtung oder eines möglichen Trägerwechsels erfolgt. Beides sei momentan jedoch nicht vorgesehen. Auf weitere Nachfrage von Herrn Becker ergänzte Frau Klein, dass die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei einem großen Träger angestellt seien und dort in der Regel über Festverträge verfügen. Die vorgesehen Erhöhung zum 01.01.2020 sei gleichzeitig mit einer dreijährigen Verlängerung des Vertrages zu diesem Zeitpunkt gekoppelt.


Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste anschließend einstimmig den folgenden Beschluss: