Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag nach § 83 Abs. 2 GO der außerplanmäßigen Aufwendung zuzustimmen.

 


Protokoll:

Herr Lonnes verwies den Kreisjugendhilfeausschuss auf die Sitzungsvorlage. Wortmeldungen erhoben sich nicht.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste anschließend einstimmig den folgenden Beschluss: