Protokoll:

Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Schulz, Kresse und Cöllen zur mangelhaften Datenqualität der durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) an den Rhein-Kreis Neuss übertragenen Fälle führte Kreisdirektor Brügge aus, dass die Falldaten nicht anders aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden konnten. Insbesondere die fehlerhafte Dokumentation des Herkunftsortes, der als „gewöhnlicher Aufenthalt“ entscheidend ist, führe zu erheblichem Ermittlungsaufwand durch die kreisangehörigen Kommunen, welche die Daten nach dem einmalig erfolgten Datenaustausch nunmehr selbst nachbessern müssten.

 

Ausschussmitglied Servos erkundigte sich, ob die Betroffenen auch durch die Kreisverwaltung umfangreiche Informationen erhalten hätten. Kreisdirektor Brügge wies darauf hin, dass der LVR mit mehreren Schreiben die Leistungsberechtigten und -träger informiert hätte. Zusätzlich habe der Kreis eine Informationsveranstaltung mit den Trägern durchgeführt, welche die Verwaltung als ausreichend einschätzt. Falls anderslautende Hinweise an die Verwaltung herangetragen werden sollten, würde entsprechend nachgesteuert.

 

Kreissozialamtsleiter Henkel führte ergänzend aus, dass bei den kreisangehörigen Städten und der Gemeinde Rommerskirchen zum Stichtag 30. November 2019 insgesamt 1.053 Fälle in Bearbeitung genommen worden seien (also 110 Fälle mehr als zum in der Sitzungsvorlage ausgewiesenen Stichtag 11. November 2019). Für eine rechtzeitige Auszahlung der Leistungen für Januar 2020 müssten möglichst viele dieser Fälle noch bis zum 12. Dezember 2019 in den Zahlungslauf gebracht werden. Damit dies umgesetzt werden kann, hätten einzelne kreisangehörigen Kommunen Überstunden angeordnet.