Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das Gutachten „Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss“ des ALP-Institutes, Hamburg, vom Dezember 2017 zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären.

 

Auf Grundlage der vorhandenen Prognosedaten des ALP-Institutes, den Daten der WTG-Behörde zur personellen Ausstattung der im Betrieb befindlichen Pflegeeinrichtungen sowie den Daten über die derzeit vorhandenen, jedoch nicht tatsächlich dem Pflegemarkt zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehenden Pflegeplätze im Kreisgebiet wird der Bedarf für zusätzliche, vollstationäre Pflegeplätze in den kreisangehörigen Kommunen bzw. Sozialräumen wie folgt festgestellt:

 

Korschenbroich

Für die Stadt Korschenbroich wird kein Bedarf ausgewiesen.

Es wird derzeit ein minimaler Platzüberhang prognostiziert. Bereits vorhandene Plätze stehen derzeit nicht für die Bedarfsdeckung zur Verfügung.

 

Kaarst

Die Bedarfswerte für Kaarst sind signifikant hoch, was sich mit der Auslastungsmeldung der Kaarster Einrichtungen deckt, die in den vergangen 2 Jahren fast immer nur einen oder zwei leere Plätze zum Stichtag gemeldet haben.

Für die Stadt Kaarst wurde mit Beschluss des Kreistages am 26.06.2019 bereits der Bedarf für die Neuplanung einer Einrichtung mit 80 vollstationären Pflegeplätzen festgestellt. Die notwendigen Verfahrensschritte zur Ausschreibung des Bedarfs wurden seitens der Verwaltung in die Wege geleitet.

Ein weiterer Bedarf, der über das eingeleitete Verfahren hinausgeht, wird derzeit nicht festgestellt.

 

Jüchen, Rommerskirchen, Grevenbroich, Dormagen

Das südliche Kreisgebiet wird als sozialräumliche Einheit betrachtet. Prognostizierte Bedarfe und Überhänge halten sich in diesem Sozialraum bis 2022 die Waage. In den vergangenen 2 Jahren meldeten die Einrichtungen aus den genannten Kommunen zu den einzelnen Stichtagen insgesamt jeweils rund 80 freie Plätze.

Für die Kommunen Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen und Dormagen wird bei Betrachtung als gemeinsamer Sozialraum kein Bedarf festgestellt.

Die Entwicklung in der Stadt Dormagen ist im Hinblick auf die Prognosedaten sowie die vorhandenen, aktuell nicht für die Bedarfsdeckung zur Verfügung stehenden Plätze zu beobachten.

 

Neuss

Für die Stadt Neuss wird derzeit kein Bedarf festgestellt.

Die Entwicklung in der Stadt Neuss ist hinsichtlich der Prognosedaten, der bereits bestehenden, derzeit aber nicht für die Bedarfsdeckung zur Verfügung stehenden Plätze und hinsichtlich der tatsächlichen Verfügbarkeit von Pflegepersonal zu beobachten. Dabei sind auch die geplante Schaffung 40 zusätzlicher stationärer Pflegeplätze, für die bereits eine Bedarfsbestätigung ausgesprochen wurde, und die geplante Schaffung solitärer Kurzzeitpflegeplätze in Anbindung an 2 bestehende Einrichtungen zu berücksichtigen.

Im Hinblick auf die Langzeitprognosen wird die seitens der Stadt Neuss vertretene Haltung begrüßt, schon jetzt das notwendige Planungsrecht für die spätere Ansiedlung einer weiteren Pflegeeinrichtung zu schaffen. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestands sowie der Bedarfsprognosen für Kaarst und Meerbusch wäre hier ein Standort im Neusser Norden sinnvoll.

 

Meerbusch

Für die Stadt Meerbusch wird derzeit kein Bedarf festgestellt.

Die Entwicklung in der Stadt Meerbusch ist im Hinblick auf die Prognosedaten sowie die vorhandenen, aktuell nicht für die Bedarfsdeckung zur Verfügung stehenden Plätze zu beobachten.

 

Gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW ist eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die innerhalb des Rhein-Keises Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze zur Bedarfsdeckung schaffen davon abhängig, dass auf der Grundlage dieses Beschlusses durch die Verwaltung eine Bedarfsbestätigung ausgesprochen wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gutachten und diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW in Verbindung mit § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.


Protokoll:

Kreisdirektor Brügge zeigte die Entwicklung der Kurzzeit- und Tagespflege im Rhein-Kreis Neuss anhand einer Präsentation auf. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Kresse fragte nach, ob sich durch den Ausfall der für November geplanten Sitzung der „Konferenz Gesundheit, Pflege und Alter“ (siehe Punkt 1.2 der Vorlage) ein formaler Mangel für die Verbindliche Bedarfsplanung ergebe. Herr Marcus Mertens, Leiter der Produktgruppe 50.3 im Sozialamt verneinte dies mit dem Hinweis, dass die Thematik in der Sitzung der Konferenz am 15. Mai 2019 beraten worden sei. Da die Beschlussvorlage für die heutige Sitzung im Wesentlichen mit der Beschlussvorlage in der Sitzung des Kreistages am 26. Juni 2019 übereinstimme, sei die Anforderung aus dem APG ausreichend erfüllt.

 

Auf die Nachfrage von Ausschussmitglied Schulz, ob die Datenlieferung durch IT NRW im Jahr 2020 voraussichtlich rechtzeitig erfolgen werde, teilte Herr Mertens mit, dass die Verwaltung diese frühzeitig anfragen werde, letztlich jedoch an den Lieferungszeitpunkt durch IT NRW gebunden sei.

 

Nach Einschätzung von Ausschussmitglied C. Thiel gebe es im Kreisgebiet derzeit noch zu wenige solitäre Kurzzeitpflegeplätze. Ausschussmitglied Servos sah insbesondere für junge Pflegebedürftige einen zusätzlichen Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen. Ausschussmitglied Dr. Klose schilderte aus höchst persönlicher Erfahrung seine Schwierigkeit, einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Eingestreute Kurzzeitpflege allein könne dauerhaft keine ausreichende Lösung darstellen, um die Nachfrage abzudecken.

 

Herr Mertens wies darauf hin, dass sich die Beschlussvorlage zur verbindlichen Bedarfsplanung allein auf den stationären Pflegebereich beziehe. Falls der Kreistag dies zukünftig beschließe, gebe die Verwaltung gerne eine Studie zur Bedarfsermittlung für Kurzzeit- und Tagespflege in Auftrag, auf deren Basis für diesen Bereich eine verbindliche Bedarfsplanung erfolgen könne. Die Verwaltung sehe sowohl derzeit als auch für die Zukunft ebenfalls einen Bedarf an solitären Kurzzeitpflegeplätzen und stehe diesbezüglich derzeit mit 4 Pflegeheimen aus dem Kreisgebiet in Kontakt, die beabsichtigen insgesamt 46 zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze in Anbindung an die bestehenden Häuser zu schaffen. Die Umsetzung dieser Vorhaben benötige in jedem Fall Zeit, da auch baurechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssten.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Meis zu den Aktivitäten der Verwaltung zur Gewinnung Pflegepersonal verwies Kreisdirektor Brügge auf die Ausführungen unter anderem zum „Bündnis Pflege“ in der Vorlage-Nr. 50/3597/XVI/2019 zu TOP 11.7 „Örtliche Planung nach § 7 APG - Sachstand zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen“ der Sitzung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.