Protokoll:

Kreisdirektor Brügge ergänzte die Vorlage dahingehend, dass der Verwaltung das Urteil zum Neusser Fall zwischenzeitlich vorliege und hierzu mit der Firma Analyse & Konzepte bereits ein Austausch stattgefunden habe. Die Firma Analyse & Konzepte habe darauf hingewiesen, dass deren Konzept in einem weiteren Verfahren vor dem LSG NRW bestätigt worden sei. Am 05.09.2019 sei ein Urteil ergangen, gegen welches auch die Revision zugelassen worden sei, weil die Frage, welche die Anforderungen sind, die im gerichtlichen Verfahren an die Prüfung eines schlüssigen Konzepts zu stellen sind, eine das ganze Bundesgebiet betreffende Rechtsfrage darstelle.

 

Aufgrund der Bitte von Ausschussmitglied C. Thiel sagte Kreissozialamtsleiter Henkel zu, dass die Urteilsbegründung den Kreistagsfraktionen mit dem Protokoll zugeschickt werde (Anmerkung: Versand der beiden Urteile des SG Düsseldorf, Az.: S 29 AS 1037/18 und S 29 AS 4533/17, an die Fraktionsgeschäftsstellen bereits per E-Mail am 12. Dezember 2019 erfolgt).

 

Nach Auffassung von Ausschussmitglied C. Thiel führe das Urteil des SG Düsseldorf zu einer mangelnden Rechtssicherheit des derzeit geltenden grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Rhein-Kreis Neuss. Kreisdirektor Brügge und Ausschussmitglied Cöllen entgegneten, dass Rechtssicherheit durch Urteile einer Kammer des Sozialgerichts bei divergierender Entscheidung einer anderen Kammer desselben Gerichts nicht zu erreichen sei. Schon dieser Umstand spreche dafür Berufung gegen das Urteil einzulegen.

 

Ausschussvorsitzende Brand fasste abschließend zusammen, dass die Verwaltung zu dieser Thematik weiter berichten werde.