Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Dritte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen

Aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 18.12.2019 die folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.

 

§ 1

§ 2 Abs. 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1.    Haus- und Sperrmüll                                                    170,66 Euro / Mg

 

§ 2 Abs. 4 Nummern 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

1.    Asbesthaltige Abfälle                                                   124,18 Euro / Mg

2.    Mineralische Dämmstoffe                                             308,97 Euro / Mg

3.    Sonstige Deponieabfälle                                                54,37 Euro / Mg

 

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Vergütung nach § 1 Nr. 1 wird für Altpapier, -pappen, -kartonagen nach folgender

Berechnungsformel bestimmt:

 

V = 69,19 * m * ( 1,2660 * (z / z0) - 0,2660 )

 

Dabei bedeuten:

V: Vergütung in Euro

m: angeliefertes Altpapier, -pappen, -kartonagen in Gewichtstonnen (Megagramm)

z: Statistisches Bundesamt: Index der Großhandelsverkaufspreise für Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02), Gewicht 100% für den jeweiligen Abrechnungsmonat.

z0: Statistisches Bundesamt: Index der Großhandelsverkaufspreise für Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02), Gewicht 100% für den Monat Juli 2018.

 

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 

 

 

 


Protokoll:

Herr Mankowsky verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage, die er kurz zusammenfassen und in wenigen Punkten ergänzen wolle. So müssen nach Jahren konstanter Gebühren und sogar Gebührensenkungen zum ersten Male die Abfallgebühren erhöht werden. Ursache: Die Abfallentsorgung musste neu ausgeschrieben werden und dies in einer Zeit, wo die Müllverbrennungsanlagen voll ausgelastet seien, für die Betreiber dieser Anlagen natürlich eine sehr gute Position. Herr Mankowsky betont, dass es jedoch eine Stellschraube gebe und zwar die Rücklage aus dem Abfallgebührenhaushalt. Er erklärt dazu den Vorschlag der Verwaltung: Nicht die gesamte Rücklage auf einmal solle zur Kompensation der Kostensteigerung eingesetzt werden sondern erst einmal nur für 2020 50 %. Dadurch verfüge man weiterhin über Rücklagen für das kommende Jahr und man brauche die Gebühren nur maßvoll zu erhöhen. Auch bleiben dadurch die Gebühren im Folgejahr 2021 in etwa konstant. Zudem schaffe der Kreis damit Planungssicherheit für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Herr Mankowsky führt aus, dass diese maßvolle Steigerung umgerechnet 2,50 € Zusatzkosten pro Person und Jahr bedeute, eine vertretbare Erhöhung. Zumal man bei einem direkten Vergleich in der Region immer noch günstig abschneide.

Herr Mankowsky stellt heraus, dass bei einem Treffen der Arbeitsgemeinschaft Abfall am 06.11.2019 die kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Berechnungsstruktur des Kreises bei einer Enthaltung zugestimmt haben.

Herr Mankowsky vergleicht die aktuellen Abfallgebühren für den Restmüll in Höhe von 170 €/t mit den Gebühren, die man heute zahlen müsste, wäre der alten Vertrag fortgeführt worden. Die Gebühren lägen dann bei ca. 200 €/t. Herr Mankowsky betont, dass schon alleine aus diesem Grunde die strategische Entscheidung richtig gewesen sei, die Entsorgungsanlagen zu übernehmen.

Herr Dr. Kalthoff hofft, dass die Städte und Gemeinden sich bei etwaigen Gebührenerhöhungen ebenfalls so sensibel verhalten wie der Kreis es bei den Abfallgebühren zeige.

Es erfolgen keine weiteren Wortbeiträge.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen