Sitzung: 21.11.2019 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/3550/XVI/2019
Beschluss:
Der Planungs-
und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Dritte Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der
durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen
Aufgrund
der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und
des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW.
74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im
Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen
hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 18.12.2019 die
folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung
von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung
gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.
§ 1
§ 2 Abs. 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:
1. Haus- und Sperrmüll 170,66 Euro / Mg
§ 2 Abs. 4 Nummern 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
1. Asbesthaltige
Abfälle 124,18 Euro / Mg
2. Mineralische
Dämmstoffe 308,97
Euro / Mg
3. Sonstige
Deponieabfälle 54,37
Euro / Mg
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Vergütung nach § 1 Nr. 1 wird für Altpapier, -pappen, -kartonagen
nach folgender
Berechnungsformel bestimmt:
V = 69,19 * m * ( 1,2660 * (z / z0) - 0,2660 )
Dabei bedeuten:
V: Vergütung in Euro
m: angeliefertes Altpapier, -pappen, -kartonagen in Gewichtstonnen
(Megagramm)
z: Statistisches Bundesamt: Index der Großhandelsverkaufspreise für
Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02), Gewicht 100% für den jeweiligen
Abrechnungsmonat.
z0: Statistisches Bundesamt: Index der
Großhandelsverkaufspreise für Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02),
Gewicht 100% für den Monat Juli 2018.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Protokoll:
Herr Mankowsky verweist auf die ausführliche
Sitzungsvorlage, die er kurz zusammenfassen und in wenigen Punkten ergänzen
wolle. So müssen nach Jahren konstanter Gebühren und sogar Gebührensenkungen
zum ersten Male die Abfallgebühren erhöht werden. Ursache: Die Abfallentsorgung
musste neu ausgeschrieben werden und dies in einer Zeit, wo die
Müllverbrennungsanlagen voll ausgelastet seien, für die Betreiber dieser
Anlagen natürlich eine sehr gute Position.
Herr Mankowsky betont, dass es jedoch eine Stellschraube gebe und zwar die
Rücklage aus dem Abfallgebührenhaushalt. Er erklärt dazu den Vorschlag der
Verwaltung: Nicht die gesamte Rücklage auf einmal solle zur Kompensation der
Kostensteigerung eingesetzt werden sondern erst einmal nur für 2020 50 %.
Dadurch verfüge man weiterhin über Rücklagen für das kommende Jahr und man
brauche die Gebühren nur maßvoll zu erhöhen. Auch bleiben dadurch die Gebühren
im Folgejahr 2021 in etwa konstant. Zudem schaffe der Kreis damit
Planungssicherheit für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Herr Mankowsky führt aus, dass diese
maßvolle Steigerung umgerechnet 2,50 € Zusatzkosten pro Person und Jahr
bedeute, eine vertretbare Erhöhung. Zumal man bei einem direkten Vergleich in
der Region immer noch günstig abschneide.
Herr Mankowsky stellt heraus, dass bei einem Treffen der
Arbeitsgemeinschaft Abfall am 06.11.2019 die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden der Berechnungsstruktur des Kreises bei einer Enthaltung zugestimmt
haben.
Herr Mankowsky vergleicht die aktuellen Abfallgebühren für
den Restmüll in Höhe von 170 €/t mit den Gebühren, die man heute zahlen müsste,
wäre der alten Vertrag fortgeführt worden. Die Gebühren lägen dann bei ca. 200
€/t. Herr Mankowsky betont, dass
schon alleine aus diesem Grunde die strategische Entscheidung richtig gewesen
sei, die Entsorgungsanlagen zu übernehmen.
Herr Dr. Kalthoff hofft, dass die Städte und Gemeinden sich
bei etwaigen Gebührenerhöhungen ebenfalls so sensibel verhalten wie der Kreis
es bei den Abfallgebühren zeige.
Es
erfolgen keine weiteren Wortbeiträge.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen