Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Dieter Jüngerkes erklärte, dass Punkt 1 des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen eine Nachtragssatzung erforderlich mache. Eine Nachtragssatzung könne jedoch frühestens in der Kreistagssitzung Ende März beschlossen werden. Dies wiederspreche jedoch auch dem Ziel der Antragsteller in der heutigen Sitzung einen Beschluss zu fassen. Deswegen schlage die SPD-Kreistagsfraktion vor, den für das Haushaltsjahr 2020 festgelegten Kreisumlagehebesatz von 36,45 v.H. in Höhe von 0,84 v.H. nicht zu erheben.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung der Anträge zur Kreistagsumlage auf die Kreistagssitzung im März. Der Kreistag habe bereits im März eine Minderinanspruchnahme der veranschlagten Landschaftsumlage nicht erhoben werde. Insofern handele es sich bei dem Antrag um eine Dopplung, da bereits ein Beschluss zur Nichterhebung bestehe. Die CDU-Kreistagsfraktion halte an dem vorgeschlagenen Zeitplan fest. Er fügte hinzu, dass die zusätzliche Millionen für den Strukturwandel nicht investiv veranschlagt würden und somit nicht kreisumlagerelevant sei.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Rosellen führte aus, dass er inhaltlich dem Vorschlag der Anträge zustimme, dass die Kreisumlage, soweit sie nicht benötigt werde, zu diesem Teil nicht erhoben werde. Er sei irritiert über den vorgeschlagenen Zeitpunkt gewesen, da bisher die Haushaltsberatungen immer im März stattgefunden hätten. Seine Fraktion schließe sich demnach dem Vertragungsantrag an.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erläuterte, dass seine Fraktion dem Begehren der Bürgermeister Rechnung tragen wolle und ein zusätzlicher Spielraum im Haushalt im vollen Umfang weitergegeben werden solle. Die SPD-Kreistagsfraktion werde einer Vertagung des Antrages nicht zustimmen, soweit seitens des ursprünglichen Antragstellers ebenfalls keine Vertagung gewünscht sei. Unabhängig von der heutigen Abstimmung, sollten die Kommunen im März ihre weitere Senkung der Kreisumlage erhalten.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erklärte, dass seine Fraktion gerne den Änderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion annehmen werde, jedoch um die Worte „(…)ein Teil in Höhe von insgesamt mindestens 0,84 v.H. (…)“ergänzen würde.  Er fügte hinzu, dass Unwägbarkeiten in der Haushaltplanung kein Argument für eine Beschlussfassung im März sei und die Kommunen ebenfalls mit Unwägbarkeiten planen müssten. Deswegen solle über den Antrag heute entschieden werden.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel betonte, dass seine Fraktion einen ehrlichen Haushalt mit soliden Zahlen befürworte. Deswegen sollte eine Beschlussfassung im März erfolgen.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann wies darauf hin, dass es sich bei der Nichterhebung im Falle einer Minderinanspruchnahme um das Einlösen des politischen Wortes aus der Haushaltsrede 2019 handele.